Betriebskostenabrechnungen sind oft fehlerhaft. Die MieterHilfe der Stadt Wien bietet einen kostenlosen Betriebskosten-Check an und unterstützt bei Fragen zur Abrechnung.
Die meisten Mieter haben ihre Betriebskostenabrechnung bereits erhalten. In vielen Fällen kommt es zu einer Nachzahlung, die Mieter veranlasst, genauer hinzuschauen. Da Betriebskostenabrechnungen immer wieder fehlerhaft sind, lohnt es sich, diese überprüfen zu lassen. Die MieterHilfe der Stadt Wien bietet eine kostenlose Überprüfung an und unterstützt bei Fragen zur Abrechnung.
„Unsere Expert*innen wissen natürlich genau, worauf bei der Betriebskostenabrechnung zu achten ist, daher kann eine kostenlose Überprüfung für die Mieter*innen bares Geld wert sein. Unser Appell lautet in jedem Fall: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services und lassen Sie sich beraten. Nur eine Überprüfung bringt Gewissheit, ob tatsächlich alles korrekt abläuft“, so Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien.
Was als Betriebskosten verrechnet werden kann und was nicht
Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten für den Betrieb eines Hauses. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) sind Vermieter verpflichtet, die Betriebskosten bis spätestens 30. Juni abzurechnen und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhaus, etwa per Aushang, sichtbar zu machen. Folgende Ausgaben des Mietrechtsgesetzes können den Mietern z.B. als Betriebskosten verrechnet werden:
- Müllabfuhr
- Entrümpelung von herrenlosem Gut
- Schädlingsbekämpfung
- Kehrgebühren (Rauchfangkehrer)
- Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen
- Verwaltungshonorar
- Hausreinigung (Hausbesorger, Haus- und Gartenbetreuer)
Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen dürfen hingegen keinesfalls verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzingsrücklage zu finanzieren, wie die Stadt Wien in einer Aussendung informiert.
Kostenlose Beratung und Betriebskosten-Check
Die häufigste Variante der Betriebskostenabrechnung ist die Pauschalabrechnung. Dabei erhebt der Vermieter monatlich einen gleichbleibenden Betrag und rechnet diesen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ab. Um die Abrechnung im Detail überprüfen zu können, empfiehlt sich die Einsichtnahme in die Abrechnung. Das Mietrechtsgesetz sieht eine Überprüfung der Betriebskosten bis zu drei Jahre rückwirkend vor.
Die Experten der Mieterhilfe der Stadt Wien stehen telefonisch unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-17 Uhr zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Unter www.mieterhilfe.at erhalten Ratsuchende weitere Informationen.