Aufgrund nicht rechtskonformer Preiserhöhungen leistet die TIWAG Entlastungszahlungen. Für Kunden kommt es zu einer “Stromkostenentlastung” in Höhe von über 60 Millionen Euro, davon über 44 Millionen an Haushaltskunden.
Wie die Arbeiterkammer Tirol in einer Aussendung mitteilt, werden die Entlastungszahlungen ab März bzw. April 2024 abgewickelt. Die Auszahlungssummen betragen bis zu 1.000 Euro, wobei die Höhe vom jeweiligen durchschnittlichen Jahresverbrauch abhängig ist. Kunden der TIWAG erhalten zunächst ein Schreiben, in dem die jeweils zustehenden Summen bekannt gegeben werden. Die Auszahlung erfolgt dann schrittweise, wobei jene Kunden, die einen Einziehungsauftrag mit der TIWAG haben und deren Kontonummer bekannt ist, zuerst ihr Geld zurückerhalten. Alle anderen Kunden werden gebeten, die Kontonummer bis spätestens Jahresende der TIWAG mitzuteilen.
Die Entlastungszahlung wird an alle Personen ausbezahlt, die am 1. Dezember 2023 Kunde der TIWAG im jeweiligen Vertragstyp waren. Für die volle Entlastungssumme muss der Vertrag bereits seit 1. September 2022 bestanden haben. Auch Kunden, die erst nach der ersten Strompreiserhöhung (nach dem 1. September 2022) Kunden der TIWAG geworden sind, erhalten eine anteilige Stromkostenentlastung.
Vergleich mit TIWAG fixiert
Für AK Präsident Erwin Zangerl geht damit ein Kapitel im Kampf um günstige Strompreise in Tirol zu Ende. Ganz vorbei ist der Kampf allerdings noch. nicht: „Als nächstes sind die IKB-Kund:innen zu entschädigen, außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Strompreis bei Energie-Unternehmen generell transparenter gestaltet werden muss“, stellt Zangerl klar.
Der AK-Präsident empfiehlt allen, die noch im bereits gekündigten Altvertrag sind, ehestmöglich auf den Neuvertrag umzusteigen. „So kann man noch weiteres Geld sparen und dies hat keine Auswirkungen mehr auf die Entlastungssumme, die jeder bekommt“, so Zangerl.