Die Finanz

Bis zu 11.500 Euro sparen: Entlastung für Eigenheimbesitzer beschlossen

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Die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum wurde vom Finanzausschuss des Parlaments beschlossen. Damit sollen künftige Wohneigentümer massiv entlastet werden.

Der Finanzausschuss des Parlaments hat am Donnerstag, den 14. März 2024, die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum beschlossen. Vor allem junge Menschen und Familien sollen mit dieser Entlastungsmaßnahme unterstützt werden. Künftig entfällt die Gebühr bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro beim Erwerb von Wohnimmobilien zur Eigennutzung. Die Regelung gilt für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und bei denen der Eintragungsantrag ab dem 1. Juli 2024 bis spätestens 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht einlangt. Die Maßnahme ist damit auf zwei Jahre befristet. Ausgenommen sind Immobilien, die vererbt oder geschenkt werden.

„Das Baupaket der Bundesregierung verfolgt mehrere Ziele. Neben der Unterstützung der Baukonjunktur soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Der heutige Beschluss im Finanzausschuss ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu unterstützen. In Zeiten gestiegener Zinsen und hoher Baukosten sorgen wir durch die Abschaffung der Nebengebühren für eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Beträge, die über der Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro, aber unter zwei Millionen Euro liegen, unterliegen den regulären Gebühren. Die Gebührenbefreiung entfällt zur Gänze, wenn die Bemessungsgrundlage zwei Millionen Euro übersteigt, heißt es in einer Aussendung des Bundesministeriums für Finanzen.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]