Ab sofort können Anträge für die Energiekostenpauschale 2 gestellt werden. Diese soll Kleinst- und Kleinunternehmen im Jahr 2023 eine nachträgliche Entlastung bei den Energiekosten bringen.
Seit Donnerstag, dem 20. Juni 2024, können Anträge für die Energiekostenpauschale 2 der Bundesregierung gestellt werden. Die Pauschalförderung beläuft sich auf bis zu 2.685 Euro und wird für jedes Unternehmen automatisch berechnet. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Energiekostenpauschale 2 kann rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden und soll die Belastungen durch Mehraufwendungen für die Energiekosten reduzieren.
„Die Energiekostenpauschale 2 richtet sich an Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, die beim Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) nicht beantragen konnten. Damit werden kleine Unternehmen nachträglich noch für die hohen Energiekosten 2023 mit einer Pauschalförderung kompensiert“, so Ralf Kronberger, Leiter der Abteilung Finanz und Steuerpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung.
Die Antragstellung ist bis 8. August 2024 online unter www.energiekostenpauschale.at möglich. Bei der Beantragung müssen keine Unterlagen oder Bestätigungen hochgeladen werden, allerdings ist eine ID-Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich. Die Abwicklung erfolgt automatisiert. Nach der Antragstellung erhält man umgehend eine Information über die zustehende Fördersumme. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb weniger Tage. Nähere Informationen zum Ablauf sind unter www.energiekostenpauschale.at zu finden.
Energiekostenpauschale für Unternehmen: Bis zu 2.475 Euro Zuschuss möglich