Bis zum 30. Juni 2024 können einkommensschwache Haushalte den Netzkostenzuschuss beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro.
Zusätzlich zur Stromkostenbremse gibt es für einkommensschwache Haushalte den Netzkostenzuschuss des Bundes. Der Zuschuss beläuft sich auf 75 Prozent der vom Netzbetreiber verrechneten Systemnutzungsentgelte. Der Netzkostenzuschuss ist auf maximal 200 Euro begrenzt.
Anspruchsberechtigt sind einkommensschwache Haushalte, die von der ORF-Gebühr befreit sind. Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss jedoch zusätzlich eine Befreiung von den Kosten der Erneuerbaren-Förderung (EAG-Kosten-Befreiung) beim Bund beantragt werden. Der Netzkostenzuschuss wird auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt automatisch, wenn man bereits EAG-kostenbefreit ist.
Der Netzkostenzuschuss gilt seit dem 1. Jänner 2023 und kann noch bis 30. Juni 2024 beantragt werden. Nähere Informationen zur EAG-Kosten-Befreiung sind hier abrufbar.