In einigen Bundesländern kann der Heizkostenzuschuss nur noch wenige Tage beantragt werden. In Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten endet die Frist Ende März.
Vor allem für Menschen mit geringem Einkommen stellt die Teuerung eine enorme Belastung dar. Um die Betroffenen finanziell zu entlasten, wird in einigen Bundesländern ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt. In Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten ist die Antragstellung nur noch wenige Tage möglich.
Niederösterreich: 225 Euro Zuschuss
In Niederösterreich kann der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 nur noch bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Einkommensschwache Haushalte erhalten einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro. Zusätzlich wird eine Sonderförderung von 75 Euro ausbezahlt. Der NÖ Heizkostenzuschuss beläuft sich einschließlich der NÖ Sonderförderung auf 225 Euro. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind auf der Webseite des Landes Niederösterreich abrufbar.
Oberösterreich: 200 Euro Heizkostenzuschuss
Auch in Oberösterreich endet die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss am 31. März 2024. Ausbezahlt werden 200 Euro, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze bei 17.700 brutto, für Mehrpersonen-Haushalte bei 25.000 brutto (Jahreseinkommen 2022). Die Antragstellung ist online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich.
Heizzuschuss in Kärnten
Bis 29. März 2024 kann in Kärnten noch der Heizkostenzuschuss beantragt werden, der je nach Haushaltsnettoeinkommen zwischen 110 und 180 Euro beträgt. Zusätzlich erhalten Anspruchsberechtigte den Energiebonus in Höhe von 100 Euro. Anträge können ausschließlich beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat gestellt werden.
In Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark ist die Frist für den Wohn- und Heizkostenzuschuss bereits abgelaufen. In Tirol startete die Antragstellung für den Tirol-Zuschuss am 1. März. Bis zu 900 Euro an Heiz- und Wohnkostenzuschuss können hier noch bis 30. September 2024 beantragt werden. Im Burgenland können Haushalte mit einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 63.000 Euro (Jahr 2022) noch bis Ende des Jahres den Wärmepreis-Deckel online beantragen. Die Höhe des Zuschusses liegt bei maximal 2.000 Euro.