Die Antragstellung für den Familienzuschuss ist bei der Abteilung 4- Soziales der Kärntner Landesregierung möglich. Ein neuer Antrag muss alle sechs Monate gestellt werden.
Wie hoch der Familienzuschuss ausfällt, hängt vom Familiennettoeinkommen sowie der Anzahl der Familienmitglieder ab. Das Pro-Kopf-Einkommen muss unter dem gesetzlich festgelegten Betrag liegen. Mit dem Familienzuschussrechner kann online die Höhe des Zuschusses grob berechnet werden. Die exakte Berechnung erfolgt durch die Landesregierung.
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