Für Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung gibt es künftig einen Bildungszuschuss von bis zu 340 Euro. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Nach- oder Umschulung.
Der Sozialausschuss des Nationalrats gab am Dienstag grünes Licht für eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Künftig sollen Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung einen Schulungszuschlag von bis zu 340 Euro monatlich erhalten. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) ist davon überzeugt, dass dieser eine treffsichere Maßnahme sei, um Betroffene beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu unterstützen. Bisher gab es einen solchen Zuschuss nur für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Sie erhalten einen Schulungszuschlag bereits seit 1. Jänner 2024.
Schulungszuschlag richtet sich nach Dauer der Ausbildung
Mit dem Schulungszuschlag soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, zusätzliche AMS-Schulungen in Anspruch zu nehmen, heißt es in der Aussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dauert die Ausbildung länger als 12 Monate, gibt es für Sozialhilfebezieher 340 Euro pro Monat. Bei einer Ausbildungsdauer zwischen vier und 12 Monaten sind es 204 Euro pro Monat, bei einer Ausbildungsdauer von bis zu vier Monaten 68 Euro pro Monat. Ausbezahlt wird der Schulungszuschlag zusätzlich zur Sozialhilfe für die Dauer der Ausbildung.
“Mit dem Schulungszuschlag unterstützen wir nun auch Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und dann wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen”, wird Sozialminister Johannes Rauch in der Aussendung zitiert. “Bisher konnten es sich viele Betroffene nur schwer leisten, längere Schulungen zu absolvieren und waren gezwungen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Insbesondere in Zeiten, in denen wir in allen Branchen händeringend Fachkräfte suchen, ist das eine wichtige Verbesserung. Unseren Schätzungen zufolge profitieren rund 2.400 Personen von dieser Neuregelung. Für sie verbessern wir die Chancen deutlich, nicht mehr länger auf das soziale Netz angewiesen zu sein und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.”
Ende Februar soll der Beschluss des Schulungszuschlags für Sozialhilfebezieher im Nationalrat beschlossen werden. Der Schulungszuschlag soll spätestens im Herbst 2024 österreichweit ausgezahlt werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer, die für die Sozialhilfe zuständig sind.