Anspruch auf die Pendlerbeihilfe haben auch Lehrlinge, die die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können oder wenn sie in der Berufsschule in einem Internat untergebracht sind.
Der Antrag kann auf der Webseite der AK Steiermark heruntergeladen werden. Das Antragsformular kann in der AK-Zentrale sowie in allen AK-Außenstellen abgegeben werden.
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