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Bis zu 600 Euro: Anspruch bei Flugverspätung & Annullierung

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Viele Menschen in Österreich verreisen über die Semesterferien. Die Urlaubsstimmung wird jedoch oft getrübt, wenn es zu einer Flugverspätung oder gar Annullierung kommt. 

Im Flug- und Bahnverkehr läuft nicht immer alles rund. Verspätungen und Ausfälle sind leider keine Seltenheit. Was viele nicht wissen: Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden hat man Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Flugverspätung & Annullierung: Anspruch auf bis zu 600 Euro

Nach EU-Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei einer Annullierung oder Flugverspätung einen Anspruch auf Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, beträgt die Entschädigung bei Kurzstreckenflügen (bis zu 1.500 km) 250 Euro, bei Mittelstreckenflügen (bis zu 3.500 km) 400 Euro. Ist ein Langstreckenflug (über 3.500 km) mehr als drei Stunden verspätet, stehen einem sogar 600 Euro Entschädigung zu.

Dies gilt, wenn der Flug entweder in der EU startet oder landet und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, wie etwa im Falle eines Streiks oder Unwetters, greift die Regelung nicht.

Wird ein Flug kurzfristig annulliert, haben betroffene Fluggäste verschiedene Optionen zur Auswahl, wie die Erstattung des Ticketpreises, ein kostenfreier Rückflug zum Abflugort oder eine kostenfreie Alternativbeförderung zum Reiseziel. Wird man von der Fluggesellschaft nicht rechtzeitig über die Annullierung informiert, können einem außerdem Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro pro Person zustehen.

Zugausfall oder Verspätung

Die ÖBB informiert über die Rechte bei Zugausfällen oder Verspätungen. Verspätet sich ein Zug um mehr als eine Stunde, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent des einfachen Fahrpreises.  Im Verspätungsfall gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ausschließlich Züge des Nah- und Regionalverkehrs (Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn) genutzt werden. Wenn ein Zug komplett ausfällt oder mehr als eine Stunde verspätet ist, hat der Fahrgast auch das Recht auf den Reiseantritt zu verzichten und den vollen Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Nähere Informationen zu Entschädigungen bei Flugverspätungen und Annullierungen gibt es unter anderem hier. Für Hilfe bei Flugausfällen und Verspätungen empfiehlt sich der Service von Flightright.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]