Die Finanz

Bis zu 900 Euro: Heizkostenzuschüsse & neue Energiekostenzuschüsse im März

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Die Teuerung hat Österreich nach wie vor fest im Griff. Um einkommensschwache Haushalte zu entlasten, gibt es vielerorts Zuschüsse. Bis zu 110 Euro pro Haushalt sind möglich.

Ab März können wieder einige Zuschüsse beantragt werden. Neben Energiekostenzuschüssen von bis zu 110 Euro, startet auch die Antragstellung für den Wohn- und Heizkostenzuschuss in Tirol. Zudem kommt es zu Rückzahlungen für Kunden der TIWAG.

Heizkostenzuschuss Niederösterreich

Für die Heizperiode 2023/2024 können einkommensschwache Haushalte in Niederösterreich einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro beantragen. Zusätzlich gibt es eine Sonderförderung von 75 Euro. Insgesamt können somit 225 Euro an Unterstützung beantragt werden. Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft noch bis 31. März 2024. Weitere Informationen finden sich hier.

Heizkostenzuschuss Oberösterreich

Seit 1. Februar 2024 kann in Oberösterreich ein Heizkostenzuschuss von 200 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist online auf der Webseite des Landes Oberösterreich bis 31. März 2024 möglich. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze bei 17.700 Euro brutto, bei einem Mehr-Personen-Haushalt bei 25.000 Euro brutto (Jahreseinkommen 2022).

Energiekostenzuschuss Graz

In Graz wird ab 18. März 2024 ein Energiekostenzuschuss in Höhe von 110 Euro ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind Inhaber der SozialCard mit einer Gültigkeit bis mindestens 15. März 2024. Der Energiekostenzuschuss wird auomatisch an jene Personen überwiesen, die eine dauerhaft gültige SozialCard besitzen. Nähere Informationen zum Energiekostenzuschuss der Stadt Graz gibt es hier.

Energiezuschuss Wels & Heizkostenzuschuss Oberösterreich

Einkommensschwache Haushalte werden mit einem Energiekostenzuschuss in Höhe von 100 Euro unterstützt. Die Antragstellung ist für alle Personen möglich, die ihren ständigen Hauptwohnsitz in Wels haben und eine bestimmte Einkommensgrenze im Jänner 2024 nicht überschritten haben. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 1.950 Euro netto und für einen Mehr-Personen-Haushalt bei 2.800 Euro netto. Für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 120 Euro netto. Anträge für den Energiezuschuss können von 1. März bis 30. April 2024 online gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt mit der postalischen Zusendung eines Gutscheines, der bei der eww-Gruppe im Kundencenter eingelöst werden kann.

Neben dem Welser Energiezuschuss kann noch bis zum 31. März 2024 der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich beantragt werden. Dieser beläuft sich auf 200 Euro pro Haushalt. Die Antragstellung ist online möglich.

Wärmepreisdeckel Burgenland

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für einkommensschwache Haushalte im Burgenland zur Bewältigung der gestiegenen Heizkosten. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro, wobei für die Berechnung der Förderhöhe das Haushaltsnettoeinkommen und die Heizkosten des jeweiligen Haushaltes berücksichtigt werden. Anträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden. Nähere Informationen gibt es hier.

Heizkostenzuschuss Salzburg

In Salzburg kann bis 30. September 2024 ein Antrag auf den einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 600 Euro gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Salzburg, die unter einer bestimmten Nettoeinkommensgrenze liegen. Diese liegt für Ein-Personen-Haushalte bei 1.392 Euro und bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften bei 1.820 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro, und für jedes Kind ohne Familienbeihilfenbezug oder jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro. Der Antrag kann online oder bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.

Heizzuschuss Kärnten

Bis 29. März kann in Kärnten der Heizzuschuss beantragt werden. Je nach Netto-Haushaltseinkommen beläuft sich die Höhe des Zuschusses auf 110 bis 180 Euro. Zusätzlich wird noch der 100 Euro-Energiebonus ausbezahlt. Diesen erhalten jene Haushalte, die für den Heizzuschuss anspruchsberechtigt sind, zusätzlich überwiesen.

Tirol-Zuschuss & TIWAG Rückzahlung

Ab 1. März 2024 kann in Tirol der Tirol-Zuschuss beantragt werden, der sich aus einem Wohn- und einem Heizkostenzuschuss zusammensetzt. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Der Wohnkostenzuschuss, dessen Höhe vom Einkommen und der Haushaltsgröße abhängt, beläuft sich auf mindestens 250 Euro und höchstens 650 Euro, während der Heizkostenzuschuss grundsätzlich 250 Euro beträgt. Insgesamt ist ein Zuschuss von bis zu 900 Euro möglich.

Ab März bzw. April wird es außerdem für zahlreiche TIWAG-Kunden eine “Stromkostenentlastung” aufgrund nicht gesetzeskonformer Preiserhöhungen geben. Die Rückzahlung erfolgt an alle Personen, die am 1. Dezember 2023 Kunde der TIWAG im jeweiligen Vertragstyp waren. Für die volle Entlastungssumme muss der Vertrag bereits seit 1. September 2022 bestanden haben. Auch Kunden, die erst nach der ersten Strompreiserhöhung (nach dem 1. September 2022) Kunden der TIWAG geworden sind, erhalten eine anteilige Stromkostenentlastung.

Bis zu 1.000 Euro: Rückerstattung wegen zu hoher Strompreise

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]