Die Finanz

Boni & Zuschüsse: So viel Geld kann man sich vom Staat holen

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Die Einmalzahlungen sind zwar weniger geworden, dennoch bleibt Österreich das Land der Boni und Zuschüsse. Auch in diesem Jahr gibt es wieder verschiedene Zahlungen vom Staat. 

Die Teuerung nimmt kein Ende. Doch auch wenn die Boni und Zuschüsse heuer weniger geworden sind, kann man vom Staat einiges an Geld bekommen. Insgesamt sind über 1.000 Euro möglich. Manche Zuschüsse und Boni landen automatisch auf dem Konto, andere müssen beantragt werden.

Klimabonus 2024

Auch in diesem Jahr wird der Klimabonus ausbezahlt. Dieser soll höher ausfallen als im Vorjahr. Je nach Region gab es im Vorjahr zwischen 110 und 220 Euro pro Person. Die Auszahlung des Klimabonus 2024 erfolgt wieder im Herbst direkt auf das Konto oder per Post in Form von Gutscheinen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Jahr 2024 mindestens 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben. Weitere Details zum Klimabonus 2024 sind noch nicht bekannt.

60-Euro-Kinderbonus

Bestimmte Familien mit Kindern, Bezieher von Sozialhilfe, Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder Ausgleichszulage erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Kind und Monat. Auch Alleinverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 2.000 Euro erhalten den Bonus. Der Kinderbonus wird automatisch ausbezahlt, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Sonderzahlung wird bis Ende 2024 für Kinder unter 18 Jahren gewährt.

Angehörigenbonus

Ebenfalls monatlich ausbezahlt wird der Angehörigenbonus, der sich auf 1.500 Euro pro Jahr beläuft. Diesen erhalten Personen, die einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 4 zu Hause pflegen müssen. Eine weitere Voraussetzung ist ein monatliches Durchschnittseinkommen von maximal 1.500 Euro netto. Die Auszahlung erfolgt an einige Personen automatisch, Personen ohne Selbst- und Weiterversicherung müssen einen Antrag stellen.

200 Euro Netzkostenzuschuss

Bis Juni 2024 können einkommensschwache Haushalte einen Netzkostenzuschuss in Höhe von maximal 200 Euro beantragen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der vom Netzbetreiber verrechneten Systemnutzungsentgelte. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind.

Reparaturbonus

Für alle Österreicher gibt es auch heuer wieder den Reparaturbonus von 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Der Reparaturbonus muss beantragt werden und kann bei einem der gelisteten Partnerbetriebe eingelöst werden. Pro Elektrogerät kann ein Bon für die Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden, wobei die Förderungshöhe pro Bon 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Kosten beträgt. Maximal sind 200 Euro für Reparaturen und 30 Euro für Kostenvoranschläge möglich.

Förderung für Fahrrad-Käufe

Für Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb gibt es eine Förderung von bis zu 900 Euro. Um diese kann unter www.umweltfoerderung.at angesucht werden. Die maximale Fördersumme für (Elektro-)Transporträder beläuft sich heuer auf 900 Euro, für (Elektro-)Falträder sind es 500 Euro. Zudem werden Betriebe und Gemeinden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes unterstützt. Pro Fahrrad gibt es bis zu 300 Euro. Die Bundesförderung ist mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kunden finanziell entlastet. Der Bonus gilt rückwirkend ab 1. März 2024 und beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro. Ein Antrag ist erst ab Juli 2024 möglich, allerdings können Rechnungen auch eingeschickt werden. Daher sollten diese aufbewahrt werden.

Heiz- und Wohnkostenzuschuss

In einigen Bundesländern kann noch ein Heizkostenzuschusses beantragt werden, wie etwa in Tirol, wo bis zum 30. September 2024 der Tirol Zuschuss beantragt werden kann. Dieser setzt sich aus einem Heizkostenzuschuss und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammen. Auch in Salzburg kann noch ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 600 Euro bis zum 30. September 2024 online oder bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Im Burgenland läuft noch bis Jahresende die Möglichkeit, den Wärmepreis-Deckel zu beantragen.

 

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]