Angehörigenbonus
Der neue Angehörigenbonus wird ab 2024 erstmals ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige mit einem Monatseinkommen von unter 1.500 Euro, die sich um einen nahen Angehörigen mit zumindest Pflegegeld-Stufe 4 kümmern. Ab Jänner 2024 erhalten diese monatlich 125 Euro ausbezahlt. Auch Pensionisten können vom Bonus profitieren, wenn die Pension unter der genannten Grenze liegt. Der Angehörigenbonus wird an Personen, die selbst- oder weiterversichert sind, automatisch überwiesen. Pflegende Angehörige ohne Selbst- und Weiterversicherung müssen einen Antrag stellen.
Erhöhungen ab 2024 für Familien und Pensionisten
Familienleistungen werden um 9,7 Prozent erhöht. Dies betrifft etwa die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus. Fortgesetzt wird auch das bestehende “Paket gegen Kinderarmut”. Bis Ende 2024 erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Ausgleichszulage sowie Alleinverdiener mit einem Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto pro Kind und Monat 60 Euro.
Die Pensionen werden ab 2024 ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht. Personen, die nicht mit gesetzlichem Antrittsalter ihre Pension antreten und weiterarbeiten möchten, sollen einen Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr erhalten.
Bei den sogenannten “Luxuspensionen” wird die Pension nicht um 9,7 Prozent angehoben und steigt stattdessen pauschal um 567,45 Euro.