Sowohl die Antragstellung auf Arbeitslosengeld als auch die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeitern und Kunden soll in Zukunft vorrangig elektronisch erfolgen.
Die elektronische Antragstellung auf Arbeitslosengeld beim AMS ist bereits möglich. In Zukunft soll diese jedoch priorisiert und gestärkt werden. Die Gesetzesänderung, für die im Sozialausschuss ÖVP, Grüne und NEOS gestimmt haben, sieht etwa vor, dass die Antragstellung vorrangig über das elektronische Kommunikationssystem des AMS erfolgen soll. Personen, denen dies nicht möglich ist, können den Antrag weiterhin persönlich stellen. Eine persönliche Vorsprache soll nur mehr bei der erstmaligen Antragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach über zwei Jahren verpflichtend sein.. Das AMS kann jedoch im Einzelfall entscheiden, ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Arbeitslose Personen sollen künftig verpflichtet werden, das elektronische Kommunikationssystem mindestens an zwei Werktagen pro Woche auf Eingänge zu überprüfen. Sanktionen sollen nur verhängt werden, wenn die Betroffenen z.B. einen Kontrolltermin oder ein Vorstellungsgespräch versäumen. Dokumente gelten künftig als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind. Die neuen Regelungen sollen mit 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Änderung soll “unnötige Wege” ersparen
Kritik an den angekündigten Neuerungen kam von der SPÖ und FPÖ. So erklärte Alois Stöger im Ausschuss, dass die SPÖ das Grundprinzip der vorgeschlagenen Änderung nicht mittragen könne. Gerade bei Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, sei es wichtig, den persönlichen Kontakt zu pflegen und eine Beziehung aufzubauen. Aus seiner Sicht könne man über Opt-In-Varianten diskutieren. Für Dagmar Belakowitsch gehe die Änderung in eine Richtung, in der man “Menschen zu einer Nummer hinter einem Computerkastl” mache.Arbeitsminister Martin Kocher versicherte, dass es den persönlichen Kontakt weiterhin geben werde. Mit der digitalen Variante sollen insbesondere “unsinnige Wege” zum AMS erspart werden, um etwa Dokumente abzuholen. Dadurch werden laut Kocher mehr Ressourcen für wichtige Beratungsgespräche frei.