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Energieversorger geben günstigere Konditionen kaum an Bestandskunden weiter

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Die Strompreisbremse wird zum 1. Juli 2024 auf 15 Cent pro Kilowattstunde halbiert. Doch viele Verbraucher sitzen in teuren Altverträgen fest.

Obwohl die Stromgroßhandelspreise und das allgemeine Preisniveau gesunken sind, haben die Energieversorger die günstigeren Konditionen bisher kaum an Bestandskunden weitergegeben. Auch die Preise von Neuverträgen liegen noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass erste größere Preissenkungen erst zu spät, nämlich für den Sommer angekündigt wurden. Viele Verbraucher sind außerdem weiterhin in teuren Altverträgen gefangen und können nicht wechseln.

Hinzu kommt, dass die Strompreisbremse ab 1. Juli 2014 halbiert wird und auf 15 Cent pro Kilowattstunde gesenkt wird. Die seit Dezember 2022 geltende Strompreisbremse war eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und Kleinbetriebe vor den stark gestiegenen Strompreisen zu schützen. Bislang wurden durch diese bis zu 2.900 Kilowattstunden im Haushalt mit einer Unterstützung von 30 Cent pro Kilowattstunde abgedeckt.

Die AK fordert die Energiekonzerne zu mehr Fairness auf. Die sinkenden Preise müssen endlich an die Verbraucher weitergegeben werden. Verbrauchern rät die AK, den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control für einen Preisvergleich zu nutzen. Auf der AK-Website wird auch Schritt für Schritt erklärt, wie ein Stromanbieterwechsel funktioniert.

Wie die AK in einer Aussendung informiert, sind auch Energiegemeinschaften eine Option, in denen die erneuerbar vor Ort produzierte Energie zwischen den Mitgliedern geteilt wird. Eine Landkarte mit den Standorten vorhandener Energiegemeinschaften wird vom Klimafonds bereitgestellt. Interessierte können Informationen für einen Beitritt erhalten.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]