Die Finanz

Erhöhung steuerfreier Zuschläge und Boni ab 2024

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Steuer- und abgabenfreie Freiwilligenpauschale

Die neue Freiwilligenpauschale von bis zu 3.000 Euro wird ab 2024 steuer- und abgabenfrei. Von dieser sollen ehrenamtliche Helfer gemeinnütziger Vereine profitieren. Diese Maßnahmen soll noch vor Jahresende beschlossen werden. Im November werden sie dem Nationalrat vorgelegt.

Beitragsbonus und Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge

Ein erhöhter Beitragsbonus für Menschen, die ihre Pension noch nicht antreten und über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten möchten, soll das Arbeiten im Alter attraktiver machen. Der Bonus wird ab 2024 von aktuell 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent erhöht. Dieser soll ein höheres Lebenspenionseinkommen bringen.
Umgesetzt wird für diese Arbeitnehmer auch ein Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge des Arbeitgebers von bis bisher 10,25 Prozent. Dies ist der Fall, wenn weniger als die doppelte Geringfügigkeitsgrenze bezogen wird. Pro Jahr wären dies rund 1.200 Euro an Pensionsversicherungsbeiträgen.

Verpflichtende Information über Vollzeitstelle

Ab 2024 müssen Arbeitgeber ihre Angestellten verpflichtend über einer freie Vollzeitstelle informieren. Dies soll ermöglichen, dass sich Teilzeitbeschäftigte auf diese Vollzeitstelle auch bewerben können. Werden die Angestellten nicht darüber informiert, kann ein Schadenersatz von 100 Euro pauschal beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.

 

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]