Seit Jahresbeginn können Arbeitnehmer und Pensionisten ihren Steuerausgleich für 2025 einreichen – und heuer gibt es gleich mehrere Neuerungen, die deutlich mehr Rückerstattung vom Finanzamt bringen. Wer clever plant, kann sich über Gutschriften von über 1.000 Euro freuen.
Familienbonus Plus: Mehr Geld für Kinder
Für Haushalte mit Kindern lohnt sich der Steuerausgleich in diesem Jahr besonders. Der Familienbonus Plus beträgt für Kinder unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und erstmals bis zu 700 Euro für volljährige Kinder. Wer den Bonus bereits monatlich über die Lohnverrechnung erhalten hat, sollte ihn dennoch beim Steuerausgleich aktivieren – so lassen sich zusätzliche Beträge sichern.
Zusätzlich erhalten Eltern mit mehreren Kindern den Mehrkindzuschlag, der ab dem dritten Kind 24,40 Euro pro Kind beträgt. Damit steigt die steuerliche Entlastung spürbar, besonders für größere Familien.
Alleinverdiener und Alleinerzieher profitieren
Auch Alleinverdiener und Alleinerzieher kommen auf ihre Kosten: Die entsprechenden Absetzbeträge wurden erhöht. Für das erste Kind beträgt der Absetzbetrag mindestens 601 Euro, für jedes weitere Kind kommen zusätzliche Summen hinzu. Das bedeutet mehr Rückzahlung vom Finanzamt und spürbare finanzielle Entlastung im Alltag.
Weitere Steuervergünstigungen nutzen
Neben dem Familienbonus und Mehrkindzuschlag gibt es weitere Beträge, die sich lohnen:
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Pensionistenabsetzbetrag: bis zu 1.476 Euro
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Verkehrsabsetzbetrag: gestiegen auf 838 Euro plus Zuschläge
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Unterhaltsabsetzbetrag: zwischen 37 und 73 Euro
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Kinderabsetzbetrag: stabil bei 70,90 Euro
Wer diese Absetzbeträge beim Steuerausgleich berücksichtigt, kann die Rückerstattung deutlich steigern.
Negativsteuer: Entlastung für Geringverdiener
Besonders interessant ist die Negativsteuer: Arbeitnehmer, die wenig Lohnsteuer zahlen, können sich Sozialversicherungsbeiträge bis zu 1.277 Euro (ohne Pendlerpauschale) oder 1.398 Euro (mit Pendlerpauschale) zurückholen. Für Pensionisten sind maximal 710 Euro möglich. Damit profitieren auch Haushalte mit geringem Einkommen direkt von einer spürbaren finanziellen Entlastung.
Wie wird der Steuerausgleich eingereicht?
Die Einreichung erfolgt über FinanzOnline. Sobald der Jahreslohnzettel vorliegt, startet die Bearbeitung durch das Finanzamt. Wer früh einreicht, bekommt sein Geld schneller. Wichtig: Prüfen Sie alle Absetzbeträge sorgfältig, aktivieren Sie Boni und nutzen Sie alle verfügbaren Möglichkeiten, um die Rückzahlung zu maximieren.