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Handwerkerbonus: Webseite für Beantragung ist online

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Anträge können ab dem 15. Juli 2024 über die veröffentlichte Website gestellt werden. Der Bonus gilt auch rückwirkend für Arbeitskosten von Handwerkerleistungen.

Der Handwerkerbonus in Höhe von 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit kann ab dem 15. Juli 2024 beantragt werden. Die Website für die Beantragung des Handwerkerbonus ist bereits online gestellt worden. Es wird möglich sein, Anträge über handwerkerbonus.gv.at rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024  zu stellen. Der Beschluss wurde am 24. April im Bundesrat gefasst.

„Ich freue mich, dass wir zeitgleich zum Beschluss im Bundesrat die Website für die Beantragung des Handwerkerbonus präsentieren können. Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe sowie deren Kundinnen und Kunden zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur insgesamt zu stützen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Unterstützung bei Antragstellung

Die Beantragung des Handwerkerbonus wird über die Website möglich sein. Personen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen bzw. Kompetenzen verfügen, werden bei der Antragstellung unterstützt. Sofern die notwendigen Unterlagen (Ausweis, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) vorliegen, können auch Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis die Antragstellung übernehmen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe sollen bei der Antragstellung behilflich sein.

Handwerkerbonus: Was gefördert wird

Der Handwerkerbonus bietet als Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung einen finanziellen Anreiz für Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden handwerkliche Leistungen in den eigenen vier Wänden, wie z.B. Malerarbeiten, Kücheneinbau oder Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau sind eingeschlossen.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) übernimmt im Auftrag des BMAW die Abwicklung. Im Antrag ist neben Name, Adresse und IBAN auch die Rechnung der Handwerkerleistung bekannt zu geben. Weiters ist der Upload eines gültigen Lichtbildausweises oder die Anmeldung über ID Austria erforderlich.

2.000 Euro Förderobergrenze für 2024

Es gibt zwei Förderperioden, eine für das Jahr 2024 und eine für das Jahr 2025. Die Förderobergrenze für das Kalenderjahr 2024 liegt bei 2.000 Euro, für das Jahr 2025 bei 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Insgesamt stehen 300 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Förderperiode kann ein Antrag gestellt werden. Wie das BMAW in einer Aussendung mitteilt, ist ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für dieselbe Adresse in einem Antrag zusammenzufassen. Die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und sind aufzubewahren.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]