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Heimliche Preisexplosion: Verbraucherschützer klagen EVN

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Die EVN hatte ihre Kunden offenbar bewusst nicht über die eklatanten Preiserhöhungen in Kenntnis gesetzt. 

Der niederösterreichische Landesenergieversorger EVN AG hat im Herbst 2022 die Strom- und Gaspreise für seine Bestandskunden um bis zu 500 Prozent erhöht. Die Privat- und Gewerbekunden wurden jedoch nicht rechtzeitig vor der Preiserhöhung informiert. Dadurch war es den Kunden nicht möglich, von ihrem Sonderkündigungs- bzw. Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wie der Verbraucherschutzverein (VSV) in einer Aussendung mitteilt, seien die rund 800.000 Strom- und 280.000 Gaskunden erst mit der Jahresabrechnung über die Preiserhöhung informiert worden. Gleichzeitig wurden die Kunden mit teils horrenden Nachzahlungen konfrontiert.

Auch wenn man es in der Chefetage der EVN nicht glauben mag: 4 – 8.000€ Nachzahlung auf der Energierechnung, das können sich weder Privathaushalte noch die von uns ebenfalls vertretenen KUMs einfach so leisten. Entscheidend ist aber, dass die EVN ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Möglicherweise hat man es sogar bewusst unterlassen, die Kunden zu informieren, um einen Wechsel zu günstigeren Anbietern zu verhindern, so VSV-Obfrau Daniela Holzinger.

Der VSV hat bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) Strafanzeige erstattet. Betroffene EVN-Kunden können sich jederzeit an den VSV wenden. Dieser unterstützt Betroffene bei Feststellungsklagen, dass die Preiserhöhung unzulässig ist. Nähere Informationen sind auf der VSV-Webseite abrufbar.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]