Die Energiepreise bleiben hoch, und besonders einkommensschwache Haushalte spüren die Belastung deutlich. Für viele Menschen kann der Heizkostenzuschuss eine wichtige Hilfe sein, um die Wohnung im Winter warm zu halten, ohne das Budget zu sprengen. Die Höhe des Zuschusses variiert stark zwischen den Bundesländern und richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und weiteren sozialen Kriterien. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, in welchem Bundesland Sie Anspruch auf Unterstützung haben.
Heizkostenzuschuss nach Bundesland
Oberösterreich
Das Land Oberösterreich hat einen Heizkostenzuschuss für 2026 angekündigt. Details zu Höhe und Antragstellung wurden noch nicht veröffentlicht.
Steiermark
Der Heizkostenzuschuss für die Steiermark beträgt 340 Euro und kann noch bis 27. Februar 2026 bei Gemeindeämtern, Stadtämtern und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Steiermark, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und keine Wohnunterstützung erhalten.
Vorarlberg
In Vorarlberg kann noch bis 13. Februar 2026 ein Zuschuss in Höhe von maximal 250 Euro beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese richten sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße. Sozialhilfebezieher erhalten einen reduzierten Betrag von 180 Euro. Die Antragstellung erfolgt online oder beim Wohnsitzgemeindeamt.
Bundesländer ohne aktuelle Heizkostenzuschüsse
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In Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, Kärnten, Salzburg und Tirol gibt es aktuell keine Förderung oder die Fristen sind bereits abgelaufen. Wer hier lebt, kann über Tarifwechsel bei Strom oder Gas sparen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Die Förderung richtet sich an sozial bedürftige Haushalte. Maßgeblich sind das Einkommen und die Haushaltsgröße. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Einkünfte berücksichtigt (z. B. Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe).
Tipp: Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, da die Mittel begrenzt sind. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht – sobald die Mittel ausgeschöpft sind, gibt es keine Nachzahlungen mehr.
Antragstellung und Unterlagen
Anträge werden meist bei der Gemeinde oder online gestellt. Folgende Unterlagen können dabei erforderlich sein:
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Einkommensnachweise
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Nachweise über Haushaltsgröße (z. B. Meldezettel)
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Heizkostenabrechnungen
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Lichtbildausweis
Die Antragstellung ist meist unkompliziert, jedoch entscheidend, um die Förderung rechtzeitig zu erhalten.
Jetzt handeln, um Heizkosten zu senken
Für Haushalte, die Anspruch haben, lohnt sich der Heizkostenzuschuss enorm. Wer in einem Bundesland lebt, das aktuell keine Förderung anbietet, sollte über Energieanbieterwechsel nachdenken – dadurch lassen sich ebenfalls mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.