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Hilfen gegen Teuerung: Alle Zuschüsse & Boni in Niederösterreich

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Die Teuerungen stellen für immer mehr Menschen in Österreich eine enorme finanzielle Belastung dar. In Niederösterreich gibt es einige Zuschüsse & Boni, die beantragt werden können. 

Vor allem einkommensschwache Personen können sich aufgrund der Teuerung den Alltag kaum noch leisten. Verschiedene Zuschüsse und Boni sollen finanzielle Unterstützung bieten. Doch viele NiederösterreicherInnen wissen oft gar nicht, welche Teuerungshilfen ihnen überhaupt zustehen würden.

Familienbonus

Der Familienbonus des Bundes reduziert seit 2019 die Steuerlast von Eltern. Der Steuerabsetzbetrag 2022 wurde als Familienbonus Plus auf 2.000 Euro jährlich erhöht. Dies gilt pro Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder über 18 Jahren gibt 650 Euro. Anspruchsberechtigt sind alle FamilienbeihilfebezieherInnen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind. Mit dem Formular E 30 kann der Familienbonus Plus beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Höhe hängt von der Höhe der Steuerlast  ab. Über die Arbeitnehmerveranlagung oder über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers kann ein Steuerabsetzbetrag von 2.000 Euro pro Kind geltend gemacht werden.

Wohn- und Heizkostenzuschuss

Die Antragstellung für den Wohn- und Heizkostenzuschuss Niederösterreich ist noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von 20.000 Euro. Für Mehr-Personen-Haushalte liegt das Jahreseinkommen bei maximal 50.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 150 Euro für die erste Hauptwohnsitz gemeldete Person. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es 50 Euro.

Kinderbetreuungsbonus

Ausbezahlt wird der Kinderbetreuungsbonus für jedes Kind, welches zwischen dem 31. August 2017 und vor dem 1. September 2022 geboren ist. Um den Bonus zu erhalten, muss mindestens ein Elternteil Mitglied der Arbeiterkammer sein. Es kann einmalig um 150 Euro angesucht werden, wenn das Kind einen kostenpflichtigen Kindergarten, Tageseltern oder eine Tagesbetreuungseinrichtung besucht. Ausbezahlt wird der Kinderbetreuungsbonus für das Jahr 2023/2024. Die Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2024 auf der Webseite der AK Niederösterreich möglich.

Kindermehrbetrag

Eltern, die den Familienbonus Plus aufgrund geringer oder nicht vorhandener Lohn- oder Einkommenssteuer nicht erhalten, sollen vom Kindermehrbetrag profitieren. Um diesen zu erhalten, muss für das Kind seit mehr als sechs Monaten der Kinderabsetzbetrag zusteht. Zudem müssen zumindest 30 Tage im Jahr 2022 steuerpflichtig aktive Erwerbseinkünfte erzielt worden sein. Anspruchsberechtigt ist man auch dann, wenn das ganze Jahr über Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurde.
Der Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro pro Kind wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Pflege- und Betreuungsscheck

Bis zum 31. Dezember 2023 ist noch die Antragstellung für den Pflege- und Betreuungsscheck möglich. Pflegebedürftige Menschen erhalten eine jährliche Förderung in Höhe von 1.000 Euro. Für das Jahr 2024 kann die Förderung ab 1. Jänner 2024 beantragt werden. Anspruch haben pflegebedürftige Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben.

Vorausgesetzt ist auch, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegegeld zumindest der Stufe 3 bezogen wird oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezogen wird und eine Demenzerkrankung vorliegt. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezogen werden. Die Antragstellung ist hier möglich.

Pendlerhilfe

Personen, die mindestens 25 Kilometer vom Wohnort entfernt arbeiten, können für das Jahr 2023 ab 1. Jänner 2024 einen Antrag auf Pendlerhilfe stellen. Die Einkommensgrenze bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt bei 2.000 Euro brutto pro Monat. Wie hoch die Pendlerhilfe ausfällt, hängt von der Entfernung zum Arbeitsort ab.

Schulstartgeld

Alle Familien können unabhängig vom Einkommen einen Antrag für das Schulstartgeld stellen. Vorausgesetzt wird, dass der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet ist. Ausbezahlt werden 100 Euro. Die Antragstellung ist seit 16. August 2023 möglich. Wer noch keinen Antrag auf das Schulstartgeld gestellt hat, hat dafür noch bis 2. Februar 2024 Zeit.  Der Antrag kann hier gestellt werden.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]