Die Finanz

Höhere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags & Verlängerung der Energiekrisenbeiträge

Foto von Pixabay: https://pixabay.com/illustrations/business-euro-currency-money-5082991/

Der Nationalrat hat die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags angehoben. Neben weiteren Beschlüssen werden die Energiekrisenbeiträge von Energiekosten verlängert.

Der Nationalrat hat sich mehrheitlich für eine höhere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ausgesprochen. Dieser wird als Sonderausgabe von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht. Ebenfalls mehrheitlich sprach sich der Nationalrat für eine Verlängerung der Energiekrisenbeiträge für Energieunternehmen aus. Außerdem soll als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 der Steuerfreibetrag für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasst sind, temporär für 2024 angehoben werden.

Höhere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags

Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe wurde von bisher 400 Euro auf 600 Euro angehoben. Damit sollen Beitragszahler stärker entlastet werden. Anwendbar soll die Erhöhung bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 sein. Um Beitragszahler weiter zu entlasten, werde der Absetzbetrag gehoben, so Angela Baumgartner (ÖVP). Dies soll bereits ab 2024 in Kraft treten.

Gegen diese Maßnahme sprachen sich SPÖ und NEOS aus. Gerald Loacker (NEOS) kritisierte, dass nur eine kleine Elite von der Anhebung des Kirchenbeitrags profitiere. Laut Christoph Matznetter (SPÖ) komme die Erhöhung der Absetzbarkeit der Kirchensteuer hauptsächlich jenen zugute, die gut verdienen.

In der Minderheit blieb ein Abänderungsantrag der NEOS, der einen Vollzeitbonus und eine Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen von Überstundenzuschlägen vorsah. Darin wurde ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt, vorgeschlagen. Loacker forderte die steuerfreie Stellung der Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von maximal 50 Prozent des Grundlohns.

Verlängerung der Energiekrisenbeiträge

Für das Jahr 2024 werden die Energiekrisenbeiträge der Energieunternehmen verlängert. Im Initiativantrag von ÖVP und Grünen heißt es, dass Energiekonzerne, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, einen fairen Beitrag leisten sollen. Laut Lukas Hammer (Grüne) können mit den Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag wichtige Entlastungsmaßnahmen finanziert werden. Es werde damit ein massiver Anreiz für Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energie gesetzt.

Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisiert die Fortsetzung der “verfehlten Energiepolitik” der Bundesregierung. Statt der angekündigten zwei bis vier Milliarden Euro, seien durch die Gewinnabschöpfung nur 255 Millionen Euro eingenommen worden. Seiner Ansicht nach brauche es eine echte Gewinnabschöpfung, das Gesetz sei das Papier nicht wert. Axel Kassegger (FPÖ) sieht das ähnlich wie die SPÖ. Es handle sich um eine Verlängerung der verfehlten Energiepolitik. Laut Hubert Fuchs (FPÖ) führe die Maßnahme zu keiner Vergünstigung der Energie.

Progressionsabgeltung

Als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 wird die Steuerfreigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasst ist, temporär angehoben. Eine unbefristete Regelung der vorerst nur für 2024 vorgesehenen Maßnahme soll im Rahmen des diesjährigen Progressionsberichts evaluiert werden. Die Novelle, für die einstimmig abgestimmt wurde, zeige, dass die kalte Progression noch nicht gänzlich abgeschaffen wurde, so Hubert Fuchs (FPÖ). Er setzt sich dafür ein, dass Geringverdiener Weihnachts- und Urlaubsgeld dauerhaft nicht versteuern müssen.

Nähere Informationen zu diesen und weiteren Beschlüssen sind auf der Webseite des Parlament Österreich einsehbar.

Teilen:
Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]