Mit 1. Jänner 2024 wurde die Rezeptgebühr in Österreich erhöht. Wer in der Apotheke ein Medikament mit einem Rezept vom Arzt kaufen möchte, zahlt heuer mehr.
Das neue Jahr bringt eine höhere Rezeptgebühr mit sich. Während in Österreich im Jahr 2023 die Rezeptgebühr bei 6,85 Euro lag, zahlt man nun für ein Medikament auf Rezept 7,10 Euro pro Packung. Wenn das Medikament günstiger ist als die Rezeptgebühr, muss jedoch nur der Preis der Packung bezahlt werden.
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Personen, die im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben, sind für den Rest des Jahres automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
Folgende Personengruppen müssen keine Rezeptgebühr bezahlen:
- Bezieher von Sozialhilfe und Bezieher einer Ausgleichszulage
- Zivildiener
- Asylwerber
- Selbstversicherte Personen, die ein behindertes Kind pflegen
- Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
- Personen, die laut ÖGK dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind
Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten erhalten eine Rezeptgebührenbefreiung für einzelne Medikamente, die zur Behandlung der anzeigepflichtigen Krankheit dienen. Eine Rezeptgebührenbefreiung kann online beantragt werden.