Kleinere Unternehmen können bis 30. November 2023 eine einmalige Förderung von 2.475 Euro beantragen. Nach dem Online-Antrag erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Diese Energiekostenpauschale gilt rückwirkend für das Jahr 2022, eine solche für das Jahr 2023 soll folgen.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10.000 bis 400.000 Euro im letzten Kalenderjahr.
Private Haushalte sollen für die kommende Heizsaison ebenfalls von neuen Zuschüssen und Einmalzahlungen profitieren. Diese sollen noch im November folgen. Zudem gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen einen Netzkostenzuschuss. Beantragt werden kann dieser für das heurige Jahr und ab 2024 für das kommende Jahr. Der Netzkostenzuschuss beläuft sich auf 200 Euro einmalig.