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Klagen gegen Banken wegen Kreditbearbeitungsgebühr eingebracht

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Laut einem neuen OGH-Urteil können Kreditbearbeitungsgebühren rechtswidrig sein. Im Rahmen einer österreichweiten Sammelaktion können sich Betroffene melden und ihre Kreditverträge überprüfen lassen.

Bei der Aufnahme eines Kredits verlangen Banken häufig Bearbeitungsgebühren. Diese betragen zwischen zwei und vier Prozent der Kreditsumme. Laut einem neuen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) können diese Gebühren jedoch unzulässig sein. Eine Wiener Anwaltskanzlei startet nun eine Sammelklage.

Kreditnehmer werden neben steigenden Zinsen auch durch Bearbeitungsgebühren enorm belastet. Hoffnung auf eine zumindest kleine Kreditkostenbremse macht jedoch eine aktuelle Entscheidung, in der der OGH eine Klausel als unzulässig beurteilt hat. Dabei handelt es sich um eine einmalige Bearbeitungsgebühr von vier Prozent der Kreditsumme, die dem Kreditkonto angelastet wird, Erhebungsspesen von 75 Euro, Überweisungsspesen von 15 Euro sowie Porto- und Druckkosten von 25 Euro, die vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.

In dieser Klausel der WSK-Bank seien nach Ansicht des OGH weitere Gebühren verrechnet worden, die auch bei der Aufnahme eines Kredits anfallen. Es liege daher eine Doppelverrechnung vor. Für den Verbraucher ist unklar, welche Gebühren wofür konkret bezahlt wurden. Wie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel mitteilt, führt diese Intransparenz zur Unwirksamkeit der Klausel. Verbraucher können die Gebühr zurückfordern. Betroffen sind nicht nur Kunden der WSK-Bank. Auch andere Banken haben solche Klauseln mit zusätzlichen Gebühren in ihren Kreditverträgen. Das aktuelle Urteil des Höchstgerichts hat Auswirkungen auf alle Banken, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet nun eine österreichweite Sammelklage. Unter www.deinerechte.at können sich Betroffene anmelden und ihren Kreditvertrag kostenlos prüfen lassen. Wie es in der Aussendung der Kanzlei weiter heißt, ist die Rückforderung von zu Unrecht eingehobenen Bearbeitungsgebühren 30 Jahre lang möglich. Eine Rückforderung ist damit nicht nur für laufende, sondern auch für bereits abgeschlossene Kreditverträge möglich.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]