VKI erzielt Einigung mit WSK Bank: Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr möglich.
Gute Nachrichten für Konsumenten: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit der WSK Bank eine außergerichtliche Lösung zur Rückerstattung der umstrittenen Kreditbearbeitungsgebühren erzielt. Betroffene Kunden können nun die gezahlten Gebühren inklusive Zinsen zurückfordern – eine Frist bis 3. März 2026 macht die Aktion überschaubar und klar planbar.
Hintergrund: Kreditbearbeitungsgebühr vom Obersten Gerichtshof überprüft
Der Streit um die Kreditbearbeitungsgebühr hatte seinen Ursprung in einer Klage des VKI Anfang 2023 gegen die WSK Bank. Ziel war es, die Zulässigkeit dieser Gebühren höchstgerichtlich klären zu lassen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass der Begriff „Kreditbearbeitungsgebühr“ zwar grundsätzlich verständlich sei, in Kombination mit weiteren Spesen jedoch intransparent ist. Verbraucher konnten nicht nachvollziehen, welche Leistungen durch die Gebühr abgedeckt sind und ob Kosten doppelt verrechnet wurden (OGH 2 Ob 238/23y).
Damit bestätigte der OGH, dass Rückforderungsansprüche bestehen, die nun durch die Einigung zwischen VKI und WSK Bank praktisch umgesetzt werden können.
Rückerstattung: Wer ist berechtigt?
Eine Rückerstattung ist für alle Kunden möglich, deren Kreditvertrag nicht länger als 30 Jahre zurückliegt und die Entgelte gemäß OGH-Urteil bezahlt haben. Die Rückerstattung umfasst die gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren sowie Zinsen in Höhe von 7 Prozent auf die volle Kreditlaufzeit.
Anträge auf Rückerstattung können entweder beim VKI unter www.vki.at/wsk-vergleich oder direkt bei der WSK Bank unter verbandsverfahren.wsk-bank.at gestellt werden. Die Frist läuft bis einschließlich 3. März 2026.
Unbürokratische Lösung für Konsumenten
Die Einigung ist für viele Kunden ein wichtiger Schritt, da langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. „Wir freuen uns, gemeinsam mit der WSK Bank eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsument:innen erzielt zu haben“, betont Dr. Petra Leupold. Das Verfahren zeigt, wie Verbraucher durch gezielte Interventionen geschützt werden können, ohne dass jede einzelne Angelegenheit vor Gericht verhandelt werden muss.
Für Konsumenten bedeutet dies nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Klarheit und Rechtssicherheit – besonders bei Kreditverträgen, die teils über Jahrzehnte laufen.
Gebühren zurückholen lohnt sich
Betroffene sollten die Frist unbedingt beachten und die Rückerstattung beantragen. Mit dem Verfahren demonstriert der VKI, dass Verbraucherrechte in Österreich ernst genommen werden und Banken zur Verantwortung gezogen werden können. Ein Schritt, der Vertrauen in das Finanzsystem stärkt und Transparenz bei Kreditverträgen schafft.