Die Arbeiterkammer hat 20 Klauseln in den AGB des Maturareiseanbieters Summersplash geklagt und vor Gericht recht bekommen. Betroffene können zu Unrecht verrechneten Gebühren zurückfordern.
Die Arbeiterkammer (AK) klagte gegen 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maturareiseanbieters Summersplash für Maturareisen im Jahr 2023. Das Oberlandesgericht und der der OGH bestätigen, dass der Anbieter die beanstandeten Klauseln nicht mehr in seinen Verträgen verwenden darf. Die AK weist in einer Aussendung darauf hin, dass Konsumenten die zu Unrecht verrechneten Gebühren zurückfordern können. Neben überhöhten Stornopauschalen geht es auch um unzulässige Bearbeitungsgebühren für Namensänderungen, wenn eine andere Person als geplant verreist.
Überhöhte Stornopauschalklausel:
Summersplash erhob Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent, wenn eine Reise storniert wurde. Das Gericht befand die Klausel für gröblich benachteiligend, da auch dann eine Entschädigung von 30 Prozent eingehoben wurde, wenn Reisende mehrere Monate oder sogar ein Jahr vor Reiseantritt stornierten. Da die Reise meist weiterverkauft werden kann, erscheint dies als unangemessen.
Unzulässige Bearbeitungsgebühr:
Für Namensänderungen wurde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro verrechnet, wenn etwa eine andere Person als vorgesehen verreist ist. Wenn der Anbieter die Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, etwa Pandemie abgesagt hat, wurden 25 Euro in Rechnung gestellt.
Unrechtmäßige Entschädigungspauschale bei “No-Show”:
Wenn Maturanten trotz bestätigter Buchung die Reise nicht antraten (“No Show”), war laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigungspauschale zu zahlen. Diese belief sich auf 85 Prozent des Gesamtpreises. Diese Forderung wurde zu Unrecht erhoben.
Betroffene können sich die zu Unrecht eingehobenen Gebühren für Maturareisen im Jahr 2023 zurückfordern. Die AK stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung. Das Urteil sowie der Musterbrief sind auf der Webseite der Arbeiterkammer abrufbar.