Die Finanz

Mehr als 4,8 Millionen Euro Strafen von der Finanzpolizei im ersten Quartal verhängt

Bild: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Die Finanzpolizei hat im ersten Quartal 2024 knapp 15.000 Arbeitnehmer in rund 7.100 Betrieben überprüft. 

Im ersten Quartal 2024 verhängte die Finanzpolizei Strafen in Höhe von mehr als 4,8 Millionen Euro. Knapp 15.000 Arbeitnehmer in rund 7.100 Betrieben wurden kontrolliert. Daraus resultierten fast 2.100 Strafanträge. Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einer Aussendung informiert, betrafen die meisten Vergehen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (872), Schwarzarbeit (787) sowie das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (410). Knapp 750.000 Euro an Strafen wurden im Bereich des illegalen Glücksspiels verhängt. Nach wie vor problematisch ist die Entwicklung im Bereich der Scheinunternehmen. Abhilfe schaffen soll ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz.

„Die Finanzpolizei rückt regelmäßig zu gezielten Kontrollen aus, um die finanziellen Interessen der Republik zu wahren und gegen Abgaben-und Sozialbetrug, Schwarzarbeit sowie illegales Glücksspiel rigoros durchzugreifen. Nur so können redliche Unternehmen geschützt werden. Zudem stärken wir mit dem sich gerade in Begutachtung befindlichen Betrugsbekämpfungsgesetz den fairen Wettbewerb und kämpfen gegen Scheinunternehmen. Damit geben wir der Finanzpolizei ein neues Werkzeug im Kampf gegen schwarze Schafe“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Meiste Strafen in Wien

Im ersten Quartal 2024 wurden die höchsten Strafen in Wien (1,2 Millionen Euro) beantragt. Es folgen Niederösterreich (1 Million Euro) und Oberösterreich (660.000 Euro). Die meisten Strafanträge wurden in Wien (570) vor Oberösterreich (339) und Niederösterreich (301) gestellt.

Wie das BMF mitteilt, ist auch die Entwicklung im Bereich der Scheinunternehmen weiterhin problematisch. Bereits 39 Scheinunternehmen wurden im ersten Quartal dieses Jahres identifiziert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 28 Scheinunternehmen. Eine Trendwende konnte hingegen erstmals bei den Entsendungen von Arbeitnehmern aus dem Ausland festgestellt werden. Im ersten Quartal 2023 waren es noch rund 54.600 Entsendungen, heuer sind es knapp 47.150.

Neues Betrugsbekämpfungsgesetz

Aktuell befindet sich ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung. Mit diesem soll noch effektiver gegen die verschiedenen Betrugsszenarien, insbesondere Scheinunternehmen, vorgegangen werden können. Im Fokus stehen die Förderung der Steuergerechtigkeit und die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Stärkung der Rechtssicherheit und der Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen.

Als wirksame Maßnahme gegen Scheinunternehmen wird im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz neben anderen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. In der Aussendung des BMF heißt es weiter, dass mit der Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit (und einer vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro) wird aufgrund der Kurzlebigkeit der meisten Scheinfirmen und der damit einhergehenden fehlenden Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet.

 

Teilen:
Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]