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Antragstellung bereits möglich: Jetzt gibt es mehr Geld für Pendler

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Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen, werden durch Fahrtkostenzuschüsse unterstützt. 

Pendler werden in Kärnten nun stärker unterstützt. Die Fördersätze für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Einkommensgrenzen im Bereich Individualverkehr werden erhöht. Kärntner mit geringen bis mittleren Einkommen, die zu ihrer Arbeitsstelle oder Aus- und Weiterbildungsstätte pendeln müssen, erhalten die Fahrtkostenzuschüsse über die Arbeitnehmerförderung. Das gibt Arbeitsmarktreferentin LHStv.in  Gaby Schaunig gemeinsam mit AK-Präsident Günther Goach und AK-Vizedirektorin Irene Hochstetter-Lackner am Montag in einer Aussendung bekannt. Die Abwicklung erfolgt durch die Arbeiterkammer Kärnten für das Land.

„Im Sinne unseres Nachhaltigkeitsschwerpunkts haben wir die Förderhöhen für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel noch einmal angehoben“, erklärt Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Wer beispielsweise weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdient (brutto abzüglich Sozialversicherung, Zuschlägen/Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Bei höheren Einkommen (bis 35.000 Euro) bzw. geringeren Wegstrecken sind es 75 bzw. 50 Prozent. Für geringe Einkommen (unter 20.000 Euro) gilt der 100-prozentige Fördersatz bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke. „Das ist ein wirklich attraktives Angebot an alle Pendlerinnen und Pendler und soll ein noch größerer Anreiz sein, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen“, betont Schaunig.

Finanzielle Unterstützung für Pendeln mit dem Auto

Ist ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich, etwa wenn der Wohn- oder Arbeitsort nicht gut angebunden ist oder im Schichtbetrieb gearbeitet wird, gibt es auch weiterhin eine finanzielle Unterstützung für das Pendeln mit dem eigenen Auto. „Kärnten ist ein Pendlerland, die Belastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden immer höher – das zeigt auch unsere aktuelle Mobilitätsstudie! Darum ist es umso wichtiger, dass nun im Rahmen der Arbeitnehmerförderung die Einkommensgrenzen für den privaten Pkw sowie die Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr erhöht werden“, betont Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten und führt aus: „Aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der aktuellen Teuerungswelle ist es mir ein besonderes Anliegen, sowohl den Individualverkehr als auch den öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Dies wird mit den neuen Richtlinien gewährleistet.“

Das Maximaleinkommen im Bereich Individualverkehr liegt nun bei 31.680 Euro, während es zuvor 26.400 Euro waren. Die Förderhöhe ist abhängig vom Einkommen und der Wegstrecke. Je geringer das Einkommen und je länger die Wegstrecke, desto höher fällt die Förderung aus. Personen mit einem Einkommen unter 15.840 Euro erhalten ab 60 Kilometer Wegstrecke eine Unterstützung von 825 Euro. Antragsformulare und alle Infos gibt es ab sofort auf arbeitnehmerfoerderung.at.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]