Die Änderungen im Kollektivvertrag treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Im Rahmenrecht konnten u.a. der Flexibilisierungszuschlag für kurzfristiges Einspringen, der leichtere Zugang zur Altersteilzeit, die bessere Anrechnung von Vordienstzeiten, die Anpassung der Anschlusskarenz an die kürzlich erfolgte Gesetzesänderung und die bessere Bezahlung bei Weiterqualifizierung erreicht werden.
Michaela Guglberger, Verhandlerin der Gewerkschaft Vida, ist über den Mindestlohn von 2.000 Euro erfreut. “Das bestärkt uns darin, diesen Weg in allen betroffenen Branchen konsequent weiterzugehen.”
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