Die Stadt Wien schnürt ein neues Paket, von dem Alleinerziehende und Paare mit Kindern profitieren sollen. Am 1. Januar 2024 soll die Neuerung der Mindestsicherung in Kraft treten, welche einen neuen Eltern-Familienzuschlag enthalten soll.
Die Mindestsicherung soll in Wien novelliert werden. Enthalten soll diese einen Eltern-Familienzuschlag. Ein entsprechender Antrag wurde am 9. November 2023 im Gemeinderatsauschuss für Soziales, Gesundheit und Sport eingebracht. In Kraft treten soll die Neuerung Anfang 2024.
Die Änderung soll erfolgen, weil der Verfassungsgerichtshof in Wien die geltenden Kostensätze für Paare aufgehoben hat, da diese über dem im Sozialhilfe Grundgesetz vorgesehenen Wert lagen. Eine Reduzierung der Sätze folgte. Das hätte allerdings für rund 13.000 Haushalte in Wien einen Verlust von etwa 105 Euro monatlich bedeutet. Ein Großteil der Betroffenen wären Familien mit minderjährigen Kindern gewesen.
Der neue Eltern-Familienzuschlag schafft eine zusätzliche Leistung für Alleinerziehende. “Wir haben damit bewiesen, dass wir zu unserem Wort stehen: In Wien lassen wir niemanden zurück”, so Sozialstadtrat Peter Hacker (SP). Der neue Eltern-Familienzuschlag ist nun im neuen Paragraf 11b im Wiener Mindestsicherungsgesetz enthalten. Eine dauerhafte Unterstützung in Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes kommt armutsbetroffenen Familien zugute. Insgesamt beträgt der neue Familienzuschlag 94,82 Euro. Alleinerziehende erhalten zusätzlich 47,41 Euro pro Monat. Allerdings werden rund 3.000 Paare ohne Kinder die Kürzung deutlich spüren.