Ab 2024 wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesenkt. Das bedeutet niedrigere Lohnnebenkosten. Erhöht wird hingegen die Dienstgeberabgabe.
Das Jahr 2024 bringt in Österreich einen reduzierten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Der aktuelle Betrag von 6 Prozent der Beitragsgrundlage wird um 1 Prozent gesenkt. Erstmals seit 1995, wenn auch nur minimal, sinken die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich.
Der Grund für die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung liegt in einem erwarteten Überschuss. Dieser resultiert azs den durch die Kollektivvertragsverhandlungen höheren Löhne durch die steigende Inflation. Die Reduktion des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ab 2024 soll Dienstgeber und Dienstnehmer finanziell entlasten. Insgesamt sollen damit 100 Millionen Euro eingespart werden. Die Beitragssenkung von einem Prozent teilen sich Dienstgeber und Dienstnehmer je zur Hälfte auf.