Angehoben werden ab 2024 auch die Grenzwerte für den reduzierten Dienstnehmeranteil der Arbeitslosenversicherung. Bis 1.951 Euro brutto pro Monat ist ab dem 1. Januar 2024 kein Betrag zu entrichten. Zwischen 1.951 Euro bis 2.128 Euro brutto pro Monat fallen nach Senkung des Beitrags 0,95 Prozent an, während es von 2.128 Euro bis 2.306 Euro brutto pro Monat 1,95 Prozent sind. Liegt das Monatsbrutto über 2.306 Euro, entrichten Dienstnehmer 2,95 Prozent.
Dienstgeberabgabe wird 2024 um 3 Prozent erhöht
Die Dienstgeberabgabe steigt im Gegenzug um drei Prozent an. Abgeführt werden muss diese von Arbeitgebern mit geringfügig Beschäftigten, sofern die Lohnsumme aller geringfügig Angestellten bei mehr als 751,37 Euro liegt. Die Abgabe, die derzeit bei 16,4 Prozent liegt, soll auf 19,4 Prozent angehoben werden.
Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) begründet dies damit, dass es für Arbeitgeber ncht günstiger kommen dürfe, mehrere geringfügige statt regulärer Mitarbeiter anzustellen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird von aktuell 500,91 Euro auf 518,44 Euro pro Monat angehoben. Ab 1. Januar 2024 liegt der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe bei 777,66 Euro.