Neue Zahlungsmodalitäten: Maximal sechs Ratenzahlung möglich
Wer den Jahresbetrag der neuen ORF-Haushaltsabgabe nicht auf einmal bezahlen möchte, kann diese unter bestimmten Rahmenbedingungen in Raten entrichten. Hierfür ist es allerdings notwendig, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Kosten können dann über das Jahr verteilt werden. Möglich ist es, den Beitrag zwei Mal im Jahr für sechs Monate oder sechsmal im Jahr alle zwei Monate abbuchen zu lassen.
Jene, die die ORF-Haushaltsabgabe lieber mittels Erlagschein einzahlen möchten, müssen die komplette Jahresgebühr auf einmal entrichten.
Nachdem der Zahlschein per Post oder die Vorschreibung per E-Mail für Online-Banking zugestellt wird, ist es innerhalb von 14 Tagen möglich, auf SEPA-Lastschrift umzusteigen.
Jene, die bereits GIS-Gebühren bezahlen, brauchen mit Jahresende nichts weiter zu tun. Die Kostenanpassung erfolgt automatisch und auch die bisher gewählte Zahlunsgart bleibt erhalten. Aufrecht bleiben auch bisherige Befreiungen von der GIS-Gebühr.
Jene Haushalte, die bisher keine GIS bezahlt haben, muss sich jedoch selbst bei der GIS melden. Wer dies nicht tut, wird schriftlich dazu aufgefordert.