Auf rund 95 Prozent der Neupensionisten sollen keine Nachteile aufgrund der zwei Jahre rückwirkenden Aufwertung entstehen. Umfasst sind davon unter anderem Alterspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte, Schwerarbeitpensionen, Invaliditätspensionen, Hinterbliebenenpensionen, Berufsunfähigkeitspensionen und Erwerbsunfähigkeitspensionen.
Ausnahmen gelten unter Umständen für Korridorpensionen. Der Leistungsbonus steht auch ebenfalls zu, wenn die Pension im kommenden Jahr aufgrund des Erlöschens eines Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe angetreten wird.
Höheres Pensionsalter für Frauen
Ab dem 1. Januar 2024 steigt das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise um ein halbes Jahr jährlich an. Bis 2033 soll eine Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen an jedes von Männern (65 Jahre) erfolgen.
Bislang nicht umgesetzt wurden einige Forderungen von der Arbeiterkammer und Pensionstenvertreter. Es ist fraglich, ob es im neuen Jahr entsprechende Regelungen bezüglich einer steuerlichen Erleichterung für Zuverdienste während der Pension zu erwarten sind.