Während viele Sozialleistungen im Zuge der Budgetkonsolidierung 2025 eingefroren werden, gibt es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gute Nachrichten: Das Pflegegeld wird valorisiert, der Angehörigenbonus steigt, und in einigen Bundesländern wie Niederösterreich winken sogar zusätzliche Förderungen. In einer alternden Gesellschaft ist das ein wichtiges Signal – denn wer pflegt, verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch handfeste Unterstützung.
Pflegegeld-Erhöhung: Neue Beträge ab 2025
Das Pflegegeld dient als pauschale finanzielle Unterstützung für den Mehraufwand, der durch Pflege entsteht. Es ist nicht einkommensabhängig und wird in sieben Pflegestufen vergeben – je nach benötigter Unterstützungszeit.
2025 werden die Pflegegeldbeträge angepasst – hier ein Überblick:
Pflegestufe | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
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Stufe 1 | 192,00 € | 200,80 € |
Stufe 2 | 354,00 € | 370,30 € |
Stufe 3 | 551,60 € | 577,00 € |
Stufe 4 | 827,10 € | 865,10 € |
Stufe 5 | 1.123,50 € | 1.175,20 € |
Stufe 6 | 1.568,90 € | 1.641,10 € |
Stufe 7 | 2.061,80 € | 2.156,60 € |
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Pensionsversicherungsanstalt (z. B. PVA) und erfordert eine ärztliche oder pflegerische Begutachtung. Bei Unstimmigkeiten kann man innerhalb von drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen.
Angehörigenbonus: Mehr Geld für pflegende Familienmitglieder
Seit 2023 erhalten pflegende Angehörige einen monatlichen Pflegebonus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dieser Angehörigenbonus wurde für 2025 von 125 € auf 130,80 € pro Monat angehoben – also 1.569,60 € jährlich.
Anspruch besteht, wenn:
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Pflegegeld ab Stufe 4 bezogen wird,
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die Pflege seit mindestens einem Jahr überwiegend erfolgt,
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das Netto-Einkommen unter 1.500 € monatlich liegt,
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keine Selbst- oder Weiterversicherung genutzt wird.
Dieses Plus ist ein wichtiger Ausgleich für Menschen, die sich in der häuslichen Pflege oft über Jahre engagieren.
Niederösterreich: 1.000 € Pflege- und Betreuungsscheck
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es in Niederösterreich einen jährlichen Zuschuss von 1.000 €, den sogenannten Pflege- und Betreuungsscheck. Er kann von pflegebedürftigen Personen beantragt werden, sofern sie:
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ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben,
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bestimmte Pflegestufen erfüllen und
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bereits Pflegegeld beziehen.
Anträge sind bis zum 31. Dezember 2025 möglich.
Details und Voraussetzungen: Land Niederösterreich – Pflegeförderungen
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Wer regelmäßig eine nahestehende Person ab Pflegestufe 3 betreut, kann sich kostenfrei in der Pensionsversicherung selbstversichern. Der Bund zahlt Beiträge auf Basis eines fiktiven Einkommens von rund 2.300 € brutto monatlich – damit sammeln pflegende Angehörige Pensionszeiten, ohne selbst einzahlen zu müssen.
Auch Eltern von behinderten Kindern haben Anspruch – in diesem Fall genügt der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, unabhängig von der Pflegestufe.
Tipp: Die Arbeiterkammer Wien bietet kostenlose Beratung zur Selbstversicherung und Unterstützung bei der Antragstellung.
Fazit: Ein wichtiges Zeichen für mehr Pflegegerechtigkeit
Trotz allgemeinem Sparkurs sendet die Bundesregierung mit der Valorisierung des Pflegegeldes, dem erhöhten Angehörigenbonus und regionalen Zusatzleistungen wie in Niederösterreich ein positives Signal an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Gerade in einer alternden Gesellschaft braucht es solche Maßnahmen – nicht nur zur finanziellen Entlastung, sondern auch zur gesellschaftlichen Anerkennung der oft unsichtbaren Pflegearbeit im privaten Umfeld.
Wer betroffen ist oder Angehörige betreut, sollte sich rechtzeitig über Anspruchsbedingungen und Fristen informieren – und sich bei Bedarf an PVA, AK oder Pflegehotlines wenden.