In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Geschädigte nach Fahrschulschließungen. Viele haben bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerhalten. AK-Präsident Stangl fordert einen Schutzschirm für Betroffene.
Nach der behördlichen Schließung der Fahrschule Friends kommt es zu einem weiteren Insolvenzverfahren in der Branche. Wie schon mehrfach in den vergangenen Jahren kommen betroffene Fahrschüler finanziell sprichwörtlich “unter die Räder”. Sie müssen darauf hoffen, im Insolvenzverfahren des ehemaligen Fahrschulbetreibers zumindest einen Teil der bereits geleisteten Zahlungen ersetzt zu bekommen.
Geschädigte nach Fahrschulschließungen sind keine Seltenheit. In den vergangenen zwei Jahren gab es mehrere hundert Betroffene. Nicht alle haben ihr Geld zurückbekommen. Viele, die ihre Führerscheinausbildung wegen der Insolvenz in einer anderen Fahrschule fortsetzen mussten, blieben auf den Mehrkosten sitzen. Mehrere hundert bis über tausend Euro sind in vielen Fällen noch immer ausständig, heißt es in einer Aussendung der AK Oberösterreich.
Schutzschirm für Betroffene gefordert
AK-Präsident Andreas Stangl fordert die Fahrschulbranche auf, ihre Widerstände gegen verpflichtende Insolvenzabsicherungen aufzugeben. Der Nationalrat ist gefordert, diese Absicherung zu beschließen. Unterstützung erhält die AK Oberösterreich von der oberösterreichischen Landespolitik. Der Landtag hat im Vorjahr einen die Bundesregierung mit einer Resolution aufgefordert, die geleisteten Vorauszahlungen gesetzlich abzusichern. Zuständig dafür sind das Klimaschutzministerium und das Sozialministerium.
“Es kann nicht sein, dass bei jeder Pleite mehrere hundert junge Menschen finanziell draufzahlen”, so Stangl. Der AK-Konsumentenschutz rät angehenden Fahrschülern, unbedingt darauf zu achten, dass bis zur verpflichtenden Insolvenzabsicherung nur Teilzahlungsvereinbarungen getroffen werden, um den Schaden im Falle einer Insolvenz möglichst gering zu halten. Sind Fahrschüler von der aktuellen Insolvenz betroffen, können offene Forderungen im Insolvenzverfahren gegen eine Gebühr von 25 Euro geltend gemacht werden. Dafür können folgende Formulare verwendet werden.