Die Bundesregierung führt ein “Sonderwochengeld” für Frauen ein, die während der Karenz wieder schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen.
Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben derzeit keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese Regelung verstößt laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen EU-Recht. Nun schafft die Bundesregierung für diese Frauen ein “Sonderwochengeld” ein. Für die Einführung der Leistung ist eine Reihe von Gesetzesänderungen notwendig.
“Gerade wenn zwei Kinder knapp hintereinander auf die Welt kommen, benötigen die Familien jeden Euro”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch in einer Aussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGKP). Ab dem Beginn des Mutterschutzes, in der Regel acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin, dürfen werdende Mütter nicht mehr beschäftigt werden. In dieser Zeit bietet das Wochengeld eine wichtige finanzielle Absicherung für die Frauen.
Eine EU-Richtlinie legt, dass Frauen während des Mutterschutzes Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder eine Sozialleistung haben. Der OGH hat in einem Erkenntnis vom August 2023 bestätigt, dass dies auch dann gilt, wenn ein verkürztes, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und gleichzeitig eine längere Elternkarenzdauer gewählt wird.
Sonderwochengeld: Einführung rückwirkend mit 1. November 2023
Für betroffene Frauen wird eine neue Leistung, das Sonderwochengeld, geschaffen. Die Höhe orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das eine finanzielle Absicherung auch bei längeren Krankenständen gewährleistet. Wie es in der Aussendung weiter heißt, wird das Sonderwochengeld rückwirkend mit 1. November 2023 eingeführt. 70 Prozent der Kosten übernimmt der Familienlastenausgleichsfonds, 30 Prozent die Krankenversicherung der Frau.
„Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich, denn Familien sind das Herz unserer Gesellschaft, das uns alle zusammenhält. Durch das neue Sonderwochengeld setzen wir einen weiteren, wichtigen Schritt und eine zusätzliche Maßnahme, um den werdenden Müttern und unseren Familien unter die Arme zu greifen“, so Familienministerin Susanne Raab.