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Steuerausgleich: So holt man sich hunderte Euro vom Staat zurück

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Steuerzahler können sich hunderte Euro an Rückerstattung vom Finanzamt holen. Vor allem Familien und Pendler profitieren beim Steuerausgleich. 

Wer sich Geld für das Jahr 2023 zurückholen möchte, kann einen Steuerausgleich machen. Fünf Jahre hat man dafür insgesamt Zeit. Der heurige Steuerausgleich bringt viele Neuerungen mit sich. Es ist möglich sich hunderte Euro zurückzuholen. Am höchsten soll die Summe für Familien und Pendler ausfallen.

Erhöhte Pendlerzuschüsse

Viele Österreicher müssen einen längeren Weg zurücklegen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Sie profitieren von der Pendlerpauschale, die ebenso wie der Pendlereuro für das erste Halbjahr 2023 erhöht wurden. Von Jänner bis Juni 2023 gelten eine höhere Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro. Wer von der Firma ein Jobticket für Öffis erhalten hat, muss den Ticketpreis allerdings von der Pendlerpauschale abziehen.

Höchste Rückzahlungen für Familien

Familien steigen beim Steuerausgleich für das Jahr 2023 besonders gut aus. Zwischen 550 und 2.000 Euro können pro Kind geltend gemacht werden. Möglich macht das der Familienbonus bzw. der Kindermehrbetrag. Hinzu kommen noch der Mehrkindzuschlag, der Alleinverdiener- und Alleinererzieherabsetzbetrag und weitere Steuerabsetzbeträge. Der Mehrkindzuschlag beläuft sich auf 21,19 Euro pro Kind, während der Familienbonus Plus pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.0000 Euro ausmacht. Für ein Kind über 18 Jahre liegt der Betrag bei bis zu 650 Euro pro Jahr. Erhöht wurde auch der Kindermehrbetrag auf 550 Euro pro Kind, der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag steigt in diesem Jahr um 5,8 Prozent.

Was steuerlich absetzbar ist

Bei der Arbeitnehmerveranlagung lassen sich auch außergewöhnliche Belastungen absetzen. Darunter fallen etwa Krankheitskosten, Kurkosten, Begräbniskosten und auch Katastrophenschäden. Liegt eine Behinderung oder chronische Erkrankung vor, lassen sich die damit verbundenen Kosten ebenso absetzen.
Bei Homeoffice-Arbeit hat man auf eine Homeoffice-Pauschale von drei Euro pro Homeoffice-Tag Anspruch. Diese gilt für maximal 100 Tage im Jahr. Unter den Punkt Sonderausgaben fallen der Kirchenbeitrag, Spenden und eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Auch diese können geltend gemacht werden.

Jedem Arbeitnehmer steht außerdem eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro pro Jahr zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Werbungskosten angefallen sind. Unter Werbungskosten fallen Kosten durch eine berufliche Tätigkeit, wie Fortbildung, Dienstreisen, Arbeitskleidung, Computer oder Smartphone.

Steuerausgleich selbst einreichen

Es ist ratsam, nicht auf die antragslose Veranlagung zu warten und stattdessen den Steuerausgleich selbst einzureichen. So kann man sich eine höhere Gutschrift holen. Möglich ist der Steuerausgleich direkt über FinanzOnline oder vor Ort beim Finanzamt.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]