Die Finanz

Steuererleichterung und Gebührenbefreiung für Hochwasseropfer

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Die schweren Unwetter haben im Südosten Österreichs zahlreiche Schäden verursacht. Das Finanzministerium bietet den Betroffenen Hilfe in Form von Steuererleichterungen an.

Die jüngsten Unwetter haben im Südosten Österreichs beträchtliche Schäden verursacht, die die Menschen sowohl persönlich als auch finanziell hart treffen. Das Finanzministerium stellt betroffenen Bürgern steuerliche und abgabenrechtliche Erleichterungen zur Verfügung. Damit sollen die finanziellen Belastungen gemildert werden.

Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten

Wie das Finanzministerium mitteilt, sind beispielsweise die Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie das Auspumpen von Kellern, steuerlich absetzbar. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie utos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, sofern keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder in Anspruch genommen wurden.

Unternehmen, die hochwasserbedingte Ersatzinvestitionen tätigen, können darüber hinaus von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Zudem sind Betroffene auch von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Kfz-Zulassungen oder Baugenehmigungen. Außerdem entfallen die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen.

Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen

Das Finanzminsterium weist darauf hin, dass Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen können. Auch Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen, einschließlich Stundungen und Ratenanpassungen, sind möglich. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sowie Spenden zur Beseitigung von Schäden sind steuerfrei. Spenden an begünstigte Einrichtungen sind steuerlich absetzbar.

Detaillierte Informationen zu den steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen werden hier zur Verfügung gestellt.

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]