Steuerliche Erleichterungen: Überstunden und Feiertagsarbeit werden entlastet

Überstundenzuschläge steuerfrei – was Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Für Beschäftigte in Pflege, Schichtbetrieben, Hotellerie und Gastronomie gibt es gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit klar geregelt und rückwirkend ab 1. Januar 2026 beschlossen. Das bedeutet das nicht nur mehr Netto fürs Brutto, sondern auch Planungssicherheit in Wirtschaftszweigen, die auf flexible Arbeitszeiten angewiesen ist.

Steuerlicher Freibetrag für Überstunden

Ab 2026 können Beschäftigte monatlich bis zu 170 Euro für maximal 15 Überstunden steuerfrei erhalten. Diese Maßnahme erleichtert etwa vor allem Arbeitnehmer in der Hotellerie und Gastronomie, die regelmäßig Mehrarbeit leisten, um Gäste optimal zu betreuen.

Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, betont:
“Mehr netto für brutto belohnt Leistung und Engagement. Wer mehr arbeitet, muss auch was davon haben.”

Die Klarstellung betrifft auch Durchrechnungsmodelle und Pauschalen, die nach höchstgerichtlicher Judikatur bisher eingeschränkt waren. Mit der Neuregelung sollen diese wieder möglich sein – ein starkes Signal für Flexibilität und Motivation.

Sonn- und Feiertagsarbeit steuerfrei

Gleichzeitig wird gesetzlich klargestellt, dass das Entgelt für Sonn- und Feiertagsarbeit wieder steuerfrei ist. Das war notwendig geworden, nachdem ein Urteil des Bundesfinanzgerichts die Steuerfreiheit in Frage gestellt hatte.

ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth kommentiert:
“Für viele Beschäftigte in Pflege, Schichtbetrieben, Hotellerie und Gastronomie ist das ein spürbares Zeichen der Wertschätzung, das direkt auf ihrem Konto ankommt.”

Die Maßnahme sorgt nicht nur für finanzielle Entlastung, sondern auch für Rechtssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.

Positive Effekte für die Branche

Die steuerlichen Entlastungen stärken die Kaufkraft der Arbeitnehmer, erleichtern die Personalplanung der Betriebe und erhöhen die Jobattraktivität. Auch der Fachverband Hotellerie begrüßt die Entscheidung:
“Seit Monaten hat die österreichische Hotellerie darauf gedrängt, die Arbeit an Feiertagen wieder dauerhaft von der Lohnsteuer zu befreien und steuerfreie Überstundenzuschläge zu ermöglichen. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiter:innen”, sagt Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie.

Die parteiübergreifende Einigung zeigt zudem, dass konstruktive Politik möglich ist – ein positives Signal für Beschäftigung und wirtschaftlichen Aufschwung.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]