Steuern zurückholen: So einfach geht’s noch vor Jahresende

FinanzOnline nutzen und hunderte Euro zurückholen.

Wer in Österreich noch auf Steuerrückzahlungen oder andere Zuschüsse hofft, sollte jetzt aktiv werden: Mit dem 31. Dezember 2025 läuft die Frist für diverse Finanzanträge ab. Wer sie verpasst, lässt womöglich Hunderte Euro beim Finanzamt liegen – etwa durch den Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2020.

Lohnsteuerausgleich: So einfach geht’s

Der Lohnsteuerausgleich ermöglicht es Arbeitnehmern und Pensionisten, zu viel bezahlte Steuern zurückzuholen. Durchschnittlich liegt die Rückzahlung laut Finanzamt bei etwa 750 Euro – für viele ein echtes Plus im Budget.

Der Antrag lässt sich unkompliziert über FinanzOnline stellen oder klassisch via Formular L1 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Vorteil von FinanzOnline: Vorab kann berechnet werden, ob und wie hoch eine Rückerstattung möglich ist.

Frist beachten: Ende des Jahres ist Stichtag

Die gesetzliche Frist beträgt fünf Jahre. Für das Steuerjahr 2020 endet diese nun am 31. Dezember 2025. Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat oder nur die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (AANV) nutzen ließ, sollte die Gelegenheit jetzt wahrnehmen.

Die antragslose Veranlagung wird seit 2017 automatisch durchgeführt, sofern kein eigener Antrag bis 1. Juli des Folgejahres eingereicht wurde. Dabei berücksichtigt das Finanzamt nur die vorhandenen Unterlagen – nicht alle möglichen Absetzbeträge und Freibeträge. Wer selbst aktiv wird, kann diese zusätzlich geltend machen und die Rückzahlung erhöhen.

Warum selbst einreichen oft mehr bringt

Viele Steuerzahler verlassen sich auf die automatische Veranlagung, doch die durchschnittliche Rückzahlung liegt hier nur bei etwa 470 Euro. Eigenständig eingereichte Anträge bringen dagegen im Schnitt fast doppelt so viel.

Steuerlich absetzbar sind zum Beispiel:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz)

  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)

  • Sonderausgaben (z. B. Versicherungsbeiträge)

  • Familienbezogene Absetzbeträge (z. B. Kinderfreibeträge)

Wer also noch Belege für diese Positionen hat, sollte sie jetzt einreichen. Unterlagen müssen in der Regel bis zu sieben Jahre aufbewahrt werden, um sie für Nachzahlungen oder Nachveranlagungen nutzen zu können.

So einfach sichern Sie sich die maximale Rückzahlung

  1. Unterlagen sammeln: Rechnungen, Belege, Versicherungsnachweise.

  2. FinanzOnline prüfen: Berechnen Sie vorab Ihre mögliche Rückzahlung.

  3. Antrag stellen: Entweder digital oder klassisch beim Finanzamt.

  4. Frist beachten: Letzter Tag für 2020 ist 31. Dezember 2025.

Wer sich rechtzeitig kümmert, kann mit wenigen Klicks hunderte Euro zusätzlich sichern.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]