Durch die Valorisierung der Zuverdienstgrenzen werden Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, entlastet.
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Sofern die Zuverdienstgrenze von derzeit 15.000 Euro nicht überschritten wird, erhalten sie Familienbeihilfe und Studienbeihilfe. Aufgrund der inflationsbedingten Gehaltsanpassungen führt dies dazu, dass sich Studierende im Laufe der Zeit entscheiden, nicht mehr zu arbeiten, um die Beihilfen nicht zu verlieren. Der Ministerrat hat nun eine Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe beschlossen. Die Zuverdienstgrenze wird jährlich angepasst, sodass Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, leichter dazuverdienen können.
„Durch die jährliche Anpassung der Zuverdienstgrenze setzen wir einen nachhaltigen Leistungsanreiz für Studierende. Noch vor dem Sommer bringen wir im Parlament die Anpassung auf den Weg, durch die es sich für mehr Studenten auszahlt, neben dem Studium zu arbeiten“, so Studentensprecher und Stv. JVP-Bundesobmann Nico Marchetti.
Die starren Zuverdienstgrenzen machten Studierenden, die neben dem Studium arbeiten müssen, um sich dieses finanzieren zu können, bislang schwer. Trotz steigender Lebenshaltungskosten, wurden Beihilfebezieher dazu gezwungen, ihre Lohnarbeitsstunden zu reduzieren, da sie durch die letzte Lohnanpassung über die Zuverdienstgrenze gekommen wären.
“Für diese Studierenden bedeutete also eine Lohnerhöhung bisher faktisch nur die Verpflichtung zur Reduzierung der Arbeitszeit. Damit kann der Verlust des Anspruches auf die Beihilfen einhergehen, wodurch Studierende in eine prekäre finanzielle Situation getrieben werden”, erklärt Elu Kainz, Fraktionssprecherin der GRAS in der Bundesvertretung und weiter: “Wir begrüßen, dass arbeitende Studierende von Gehaltserhöhungen auch tatsächlich profitieren können. Ca 1.400,00 € können 2024 aufgrund der Anpassung mehr verdient werden.”