Die Hundesteuer in Österreich sorgt erneut für Diskussionen: Während manche Gemeinden ihre Abgaben moderat halten oder ganz darauf verzichten, plant Wien eine deutliche Erhöhung auf 120 Euro pro Jahr. Ein Vergleich der Regelungen zeigt massive Ungleichheiten und belastet besonders ältere Menschen, Alleinstehende und armutsgefährdete Haushalte.
Hundesteuer: Österreichweit ein Flickenteppich
In Österreich können rund 2.000 Gemeinden eigene Hundesteuersätze festlegen – das führt zu erheblichen regionalen Unterschieden. Während Hunde in Graz steuerfrei bleiben, liegt die Abgabe in Innsbruck bei bis zu 130,80 Euro. Wien plant nun eine der höchsten Steuern des Landes mit 120 Euro.
Besonders pikant: In einigen Gemeinden werden Hunde bestimmter Rassen zusätzlich höher besteuert. In Bregenz können so bis zu 381 Euro pro Jahr fällig werden. Die Kriterien dafür unterscheiden sich je nach Bundesland stark.
Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein, betont:
„Ältere Menschen, alleinstehende Personen und armutsgefährdete Haushalte sind von der Hundesteuer überproportional betroffen.“
Die Steuer trifft damit genau jene Tierhalter, für die Hunde oft eine wichtige soziale und psychische Stütze darstellen.

Wien: Droht ein Zwei-Klassen-System unter Tierheimhunden?
Besonders kritisch sehen Tierschutzorganisationen die vermutete Wiener Ausgestaltung einer Steuerbefreiung. Hunde aus Tierheimen im Eigentum der Stadt Wien sind bereits seit 2022 befristet von der Hundesteuer ausgenommen. Es wird befürchtet, dass diese Sonderregel auch bei der Erhöhung 2025 wieder Anwendung findet.
Petrovic kommentiert dazu:
„Der Wert eines Hundes darf nicht davon abhängen, wo er adoptiert wurde. Eine selektive Befreiung schafft ein willkürliches Zwei-Klassen-System und benachteiligt Hunde aus allen anderen anerkannten Tierheimen.“
Folgen für besonders schutzbedürftige Haushalte
Die Steuererhöhung trifft vor allem jene, die auf ihre Hunde besonders angewiesen sind: ältere Menschen, Alleinstehende und armutsgefährdete Haushalte. Für viele ist ihr Hund nicht nur ein Haustier, sondern eine soziale Stütze, ein Begleiter und eine psychische Hilfe im Alltag.
Petrovic ergänzt:
„Lebewesen zu besteuern, ist sonderbar. Hundesitzer:innen sollen nicht zum Schließen von Budgetlöchern verwendet werden, besonders nicht, wenn Hunde für viele Menschen eine wichtige seelische Stütze sind.“
Vorschlag für eine faire und einheitliche Lösung
Um die Ungleichbehandlung zu beheben, empfiehlt Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein: Alle in Wien gemeldeten Personen sollen von der Hundesteuer befreit werden, wenn sie einen Hund aus einem anerkannten österreichischen Tierheim adoptieren – unabhängig vom Eigentümer des Tierheims.
Diese Lösung würde:
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Gleichbehandlung aller Hunde und Tierheime schaffen
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Adoptionen fördern
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Ein starkes Signal für „Adoptieren statt Kaufen“ senden
Gleichbehandlung statt Zwei-Klassen-System
Der Hundesteuervergleich in Österreich zeigt deutlich, wie groß die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind und wie stark bestimmte Gruppen belastet werden. Eine faire und transparente Lösung, die Tierhalter entlastet und Tierheimhunde gleichstellt, könnte nicht nur soziale Gerechtigkeit schaffen, sondern auch die Adoption von Hunden stärken.