Am Freitag, den 1. März 2024, startet die Antragstellung für den Tirol-Zuschuss. Dieser setzt sich aus einem Heizkostenzuschuss und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammen.
Mit dem Tirol-Zuschuss werden Haushalte bis in den Mittelstand unterstützt. Der Zuschuss des Landes kann von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Um mehr Haushalte zu erreichen, wurden die Einkommensgrenzen um rund zehn Prozent angehoben.
Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Während der Wohnkostenzuschuss unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt wird, erhalten Anspruchsberechtigte den Heizkostenzuschuss im Vorfeld der Heizsaison im Herbst 2024. Für den Tirol-Zuschuss stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Höhe des Tirol-Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses kann mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner vorab berechnet werden.
Wohnkostenzuschuss
Der Wohnkostenzuschuss ist abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgröße, beträgt jedoch mindestens 250 Euro. Die Höhe richtet sich nach den nachstehend angeführten Netto-Einkommensgrenzen pro Monat.
Stufe I
- 1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, Zuschuss: 350 Euro
- 1.900 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften, Zuschuss: 450 Euro
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person, Zuschuss: + 100 Euro
Stufe II
- 1.700 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, Zuschuss: 300 Euro
- 2.400 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften, Zuschuss: 375 Euro
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person, Zuschuss: + 75 Euro
Stufe III
- 2.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, Zuschuss: 250 Euro
- 3.100 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften, Zuschuss: 300 Euro
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person, Zuschuss: +50 Euro
Zuschussberechtigt sind auch Mindestsicherungsbezieher. Keinen Anspruch haben Bezieher einer Grundversorgungsleistung sowie Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss unterstützt einkommensschwächere Haushalte und beläuft sich auf 250 Euro. Für den Heizkostenzuschuss, der im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison erfolgt, gelten folgende Nettoeinkommensgrenzen:
- 1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.900 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften
- 350 Euro pro Monat für jede weitere Person
Liegt man über den genannten Nettoeinkommensgrenzen, erhält man keinen Zuschuss. Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen. Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen haben keinen Anspruch.
Einfachere Beantragung
Haushalte, die den Tirol-Zuschuss 2023 beantragt und bewilligt bekommen haben, erhalten von der Abteilung Soziales des Landes Tirol im März ein Schreiben per E-Mail oder Post mit personalisierten Zugangsdaten und einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Falls die Einkommenssituation und die Haushaltszusammensetzung gleich geblieben sind, reicht es, diese online zu bestätigen. Bezieher von Mindestsicherung sowie Mindestpensionisten mit Bezug einer Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen und erhalten die Auszahlung automatisch.
Anträge können ab 1. März 2024 mittels Onlineformular eingereicht werden. Es ist auch möglich, Anträge via E-Mail oder postalisch einzureichen.
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