Zwei Verfahren des VKI gegen T-Mobile wurden nun erstinstanzlich entschieden.
Für viele Verbraucher ist es ein Graus, sich mit dem Kleingedruckten in ihrem Mobilfunkvertrag auseinanderzusetzen. Doch der Teufel steckt bei den meisten Verträgen im Detail. So müssen Konsumenten vor allem bei der Servicepauschale aufpassen, die viele Telekom-Anbieter zusätzlich zum Grundentgelt verrechnen. Genau dagegen geht der der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor. Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der VKI Konsumenten in mehreren Musterprozessen gegen Telekom-Anbieter bei der Rückforderung der Servicepauschale.
Nunmehr liegen in zwei Verfahren des VKI gegen T-Mobile erstinstanzliche Entscheidungen vor, in denen das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig beurteilt hat. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Servicepauschale unzulässig
Der BGHS entschied, dass der Telekombetreiber nicht berechtigt ist, bestehende Verträge im Falle der Rückforderung des Serviceentgelts zu kündigen. Wie der VKI mitteilt, hatte T-Mobile während des laufenden Verfahrens gegenüber den betroffenen Konsumenten die Kündigung ausgesprochen. Diese Vorgangsweise ist laut BGHS unzulässig. Die Betreiber müssen vielmehr auch in Zukunft auf die Einhebung der Servicepauschale verzichten.
Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Servicepauschale unterliegen laut dem BGHS einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Die entsprechenden Zahlungen der Konsumenten sind rechtsgrundlos erfolgt, da die Erhebung der Servicepauschale auf einer unwirksamen Klausel beruht. Daher gilt die Rückzahlungspflicht auch für Zahlungen, die länger zurückliegen.
„Die Urteile treffen aus Verbraucherschutzsicht erste wesentliche Klarstellungen über die Unzulässigkeit von Servicepauschalen und deren Rückforderbarkeit im Telekom-Bereich. Es ist sehr erfreulich, dass das Gericht die Rechtsansicht des VKI bestätigt und eindeutig zugunsten der Konsument:innen entschieden hat“, so Dr. Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, die Urteile. „Wir sind gespannt, ob T-Mobile die Urteile akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen erheben wird. Die inhaltlich äußerst sorgfältig begründeten Urteile haben jedenfalls Signalwirkung für die gesamte Branche“, ist Dr. Leupold überzeugt.
Das Urteil im Volltext kann auf der Webseite www.verbraucherrecht.at abgerufen werden.