Wenn Parkvergehen zur Goldgrube werden: ÖAMTC schlägt Alarm

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Besitzstörungsklagen nehmen rasant zu – der ÖAMTC warnt vor Abzocke und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Immer mehr Autofahrer sehen sich mit Besitzstörungsklagen konfrontiert – oft wegen geringfügiger oder sogar erfundener Parkvergehen. Was ursprünglich ein sinnvolles Rechtsmittel zum Schutz des Eigentums war, entwickelt sich laut dem ÖAMTC zunehmend zu einem lukrativen Geschäftsmodell einiger Kläger. Der Mobilitätsclub schlägt Alarm und fordert in einem Schreiben an Justizministerin Anna Sporrer endlich klare gesetzliche Maßnahmen.

“Die zum Teil sogar strafrechtlich bedenklichen Drohungen belasten das berechtigte Instrumentarium des Besitzschutzes und haben sich mancherorts zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. Den zum Teil unverschämten Forderungen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden,” erklärt Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste.

Ein fragwürdiges Geschäftsmodell

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein in Wien ist die Zahl der Besitzstörungsklagen zwischen 2013 und 2023 um 75 Prozent gestiegen – von 1.657 auf 2.869 Fälle. Besonders brisant: Viele dieser Klagen werden nicht auf Basis klarer Besitzstörungen, sondern wegen minimaler oder gar erfundener Vergehen eingebracht. Für Betroffene kann das schnell teuer werden: Oft werden mehrere hundert Euro gefordert – häufig unter Androhung gerichtlicher Schritte, die Druck aufbauen sollen.

Gericht stärkt Rechte der Autofahrer

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ist ein Lichtblick für viele Betroffene. In einem Musterverfahren des ÖAMTC wurde klargestellt, dass Besitzstörungsklagen ihre Grundlage verlieren, wenn rechtzeitig eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein ernsthafter Vergleich angeboten wird – der sogenannte prätorische Vergleich.

Gesetzgeber in der Pflicht

Der ÖAMTC fordert daher ein rechtliches Update des Besitzschutzrechts, um systematische Ausnutzung zu verhindern. Derzeit können Kläger mit wenig Aufwand hohe Summen fordern – ohne dass Gerichte ausreichend prüfen, ob überhaupt ein berechtigter Anspruch besteht.

Laut ÖAMTC wird dieses Vorgehen durch eine großzügige Praxis der Gerichte begünstigt. Viele Betroffene zahlen vorschnell, um teure Verfahren zu vermeiden – und unterstützen so ungewollt ein System, das auf Abschreckung und Druck beruht.

Was Betroffene tun können

Bis sich gesetzlich etwas ändert, empfiehlt der Mobilitätsclub, nicht klein beizugeben. Wer eine Besitzstörungsklage erhält, sollte sich rechtlich beraten lassen, etwa direkt beim ÖAMTC. Der Mobilitätsclub bietet seinen Mitgliedern umfassende Unterstützung – von der Einschätzung der Rechtmäßigkeit bis zur Verteidigung vor Gericht.

Laut ÖAMTC wird dieses Vorgehen durch eine großzügige Praxis der Gerichte begünstigt. Viele Betroffene zahlen vorschnell, um teure Verfahren zu vermeiden – und unterstützen so ungewollt ein System, das auf Abschreckung und Druck beruht.

Jetzt ist die Politik am Zug

Der drastische Anstieg von Besitzstörungsklagen zeigt, dass hier nicht mehr nur Recht, sondern auch Profitinteressen im Spiel sind. Der ÖAMTC hat mit einem richtungsweisenden Urteil einen wichtigen Erfolg errungen – doch ohne gesetzliche Klarstellung bleibt der Weg frei für weitere Abzocke. Der Ball liegt nun beim Gesetzgeber. Und für alle Betroffenen gilt: Nicht einschüchtern lassen – sondern rechtzeitig informieren und beraten lassen.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]