Pensionisten müssen sich noch gedulden: Steuererleichterungen für Zuverdienst und Arbeit in der Pension kommen erst 2027.
Die ursprünglich geplante Flat Tax für Pensionisten, die neben der Pension weiterarbeiten, fällt nun weg. Stattdessen wird ein steuerlicher Freibetrag eingeführt – allerdings erst ab 1. Jänner 2027. Pensionisten können dann monatlich bis zu 1.250 Euro steuerfrei dazuverdienen, was jährlich 15.000 Euro entspricht. Das neue Modell gilt sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige und ist an das Regelpensionsalter gekoppelt.
Ziel: Erwerbstätigkeit älterer Personen stärken
Die Regierung plant das sogenannte Älterenbeschäftigungspaket, um die Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen ab 60 zu erhöhen. Geplant sind unter anderem:
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Steuerfreibeträge für Zuverdienst ab Pensionseintritt oder bei Pensionsaufschub
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Wegfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung für alle ab Regelpensionsalter
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Arbeitsmarktmaßnahmen mit einem Volumen von 100 Millionen Euro jährlich
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Reform der betrieblichen Altersvorsorge inklusive eines Generalpensionskassenvertrags
Diese Maßnahmen sollen nicht nur die finanzielle Attraktivität einer Weiterarbeit erhöhen, sondern auch Anreize setzen, länger im Erwerbsleben zu bleiben.
Arbeiten in der Pension soll sich lohnen: Regierung plant Freibetrag von bis zu 2.000 Euro
Kritik am Zeitplan
Die Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec kritisiert die Verschiebung als „völlig falsches Signal“. Ursprünglich war die Steuerentlastung bereits für 2026 angekündigt worden. Für viele Pensionisten bedeutet die Verzögerung, dass sie das erwartete Steuerplus noch ein weiteres Jahr aufschieben müssen.
Weitere geplante Reformen
Ab 2026 stehen generell Änderungen bei den Pensionen an:
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Einführung der Teilpension
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Anpassungen beim Antrittsalter und den Versicherungsjahren bei der Korridorpension
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Förderung der betriebsnahen Altersvorsorge
Diese Maßnahmen sollen zusammen die finanzielle Situation von Pensionisten verbessern und gleichzeitig die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer stärken.