Die Finanz

Antragstellung ab 1. März 2024: Zuschuss bringt bis zu 900 Euro

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Finanzschwache Haushalte können ab 1. März 2024 den Zuschuss beantragen. Dieser besteht aus einem Heizkosten- und einem Wohnkostenzuschuss. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt.

Auch heuer wird der Tirol-Zuschuss für einkommensschwache Haushalte ausbezahlt. Die Einkommensgrenzen wurden inflationsbedingt um zehn Prozent angehoben, wodurch sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Die Antragstellung für den Tirol-Zuschuss 2.0, der sich aus einem Wohn- und Heizkostenzuschuss zusammensetzt, startet am 1. März 2024. Bereitgestellt werden insgesamt 30 Millionen Euro.

Gestaffelte Auszahlung

Einem Haushalt mit vier Personen und einem Netto-Einkommen von bis zu 2.600 Euro stehen 900 Euro Tirol-Zuschuss zu. Der Wohnkostenzuschuss, dessen Höhe vom Einkommen und der Haushaltsgröße abhängt, beträgt mindestens 250 Euro und höchstens 650 Euro. Der Heizkostenzuschuss liegt grundsätzlich bei 250 Euro. Der Wohnkostenzuschuss wird umgehend nach der Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt mit Beginn der Heizperiode im Herbst 2024.

Wie bereits im Vorjahr kann der Wohnkostenzuschuss auch von Mindestsicherungsbeziehern beantragt werden. Personen, die den Tirol-Zuschuss 2023 beantragt haben, bekommen automatisch einen Folgeantrag für den Tirol-Zuschuss 2.0 zugeschickt.

Heizkostenzuschuss 2023/2024: Überblick aller Bundesländer

 

 

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]