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Antragstellung ab März: Tirol Zuschuss 2.0 mit höheren Einkommensgrenzen

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Der Tirol Zuschuss 2.0 kommt. Anträge für den Wohnkosten- und Heizkostenzuschuss können ab 1. März 2024 eingereicht werden.

Wie das Land Tirol in einer Aussendung mitteilt, kann der Tirol-Zuschuss 2.0, der aus einem Wohnkosten- und Heizkostenzuschuss besteht, ab 1. März 2024 beantragt werden. Dieser soll auch heuer wieder tausende Menschen in Tirol finanziell unterstützen. Inflationsbedingt wurden die Einkommensgrenzen nochmals um zehn Prozent angehoben. Insgesamt stehen 30 Millionen Euro zur Auszahlung bereit.

Höhere Einkommensgrenze, gleiche Förderhöhe

Um Haushalte zu unterstützen, die von den Preissteigerungen besonders betroffen sind, werden die Einkommensgrenzen im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent angehoben. Die Höhe der Förderung bleibt gleich: Der Heizkostenzuschuss beträgt 250 Euro, während der Wohnkostenzuschuss vom Einkommen und der Haushaltsgröße abhängig ist. Der Wohnkostenzuschuss beträgt jedoch mindestens 250 Euro.

Ein Haushalt mit vier Personen und einem Nettoeinkommen von bis zu 2.600 Euro hat Anspruch auf insgesamt 900 Euro Tirol-Zuschuss (250 Euro an Heizkostenzuschuss und 650 Euro an Wohnkostenzuschuss). Wie im Vorjahr sind auch Mindestsicherungsbezieher antragsberechtigt. Bezieher des Tirol-Zuschuss 2023 erhalten automatisch einen Folgeantrag für den Tirol-Zuschuss 2.0 zugesandt. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Nach Bewilligung wird der Zuschuss umgehend ausbezahlt.

„Der Tirol-Zuschuss hat sich in Zeiten der Teuerung bewährt. Es ist aber wichtig, die aktuelle Situation laufend zu beobachten und auf neue Entwicklungen zu reagieren. Mit den neu beschlossenen Richtlinien verlängern wir diese zentrale Unterstützungsmaßnahme: Auch 2024 gibt es den Zuschuss für Wohnen und Heizen und das bis in den Mittelstand hinein. Dafür nehmen wir insgesamt rund 30 Millionen Euro in die Hand. Die hohen Gehalts- und Lohnabschlüsse federn einen großen Teil der Inflation ab und bleiben nachhaltig bestehen. Damit wir aber jene zielgerichtet unterstützen, die es aktuell besonders schwer haben, reagieren wir mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen. Dadurch fallen Haushalte, die im vergangenen Jahr besonders betroffen waren, nicht wegen der Lohn- und Gehaltsabschlüsse aus dem Tirol-Zuschuss hinaus, sondern können weiterhin auf diese Unterstützung zählen. Zudem gibt es weiterhin eine vereinfachte und beschleunigte Antragstellung“, so LH Anton Mattle.

Detaillierte Informationen folgen

Genaue Informationen zu den Einkommensgrenzen und den Antragsmodalitäten werden zeitgerecht vor Beginn der Antragsfrist bekanntgegeben. Ab 1. März 2024 finden sich sich die Antragsformulare sowie der an den Tirol-Zuschuss 2.0 angepasste Tirol-Zuschuss-Rechner auf der Webseite des Landes Tirol. Der Tirol-Zuschuss kann von 1. März 2024 bis 30. September 2024 beantragt werden.

Heizkostenzuschuss 2023/2024: Überblick aller Bundesländer

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]